Studierende in einem Hörsaal

Plattform startet Energiegeld für Studierende in Kürze abrufbar

Stand: 14.03.2023 10:35 Uhr

Die Sonderzahlung, die Studierende und Fachschüler von den gestiegenen Energiekosten entlasten soll, kann in Kürze abgerufen werden. Laut dem Familienministerium startet die Plattform im Internet morgen.

Von morgen an sollen mehr als drei Millionen Studierende und Fachschüler die lang ersehnte Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen können. Dies hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) gegenüber "Bild am Sonntag" angekündigt.

Pilotversuch abgeschlossen

In einem Pilotversuch war die Plattform in den vergangenen Wochen mit mehreren Hochschulen getestet worden. Dabei hatten laut dem Ministerium bereits mehr als 12.000 Antragssteller die 200 Euro bereits erfolgreich abgerufen und auf ihren Konten. Die Beantragung soll nach Angaben des Digitalministeriums Sachsen-Anhalt, das federführend beim Aufbau der Plattform war, in der Testphase im Schnitt drei Minuten gedauert haben.

Auf der Internetseite "Einmalzahlung200.de" können antragsberechtigte Studierende und Fachschüler ab morgen die 200 Euro abrufen. Anspruch auf das Geld hat, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung war. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher, Technikerinnen oder Betriebswirte ausgebildet.

BundID-Konto als Voraussetzung

Voraussetzung dafür ist ein Nutzerkonto beim Bund, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich bei der Beantragung des Energiegeldes eindeutig identifizieren zu können. Dies kann auf der Seite "id.bund.de" erstellt werden. Dafür empfiehlt die Behörde die Online-Funktion des Personalausweises oder ein "ELSTER-Zertifikat" einzusetzen, wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird. Aber auch über ein einfaches BundID-Konto mit Nutzername und Passwort ist die Identifikation möglich.

Laut dem Bundesinnenministerium haben sich bis zum Wochenbeginn bereits rund 700.000 Menschen eine solche ID zugelegt. Unklar ist aber, wie viele davon Studierende oder Fachschüler sind, die sich nur wegen der Energiepreispauschale angemeldet haben. Das Konto kann jeder Bürger auch für andere Verwaltungsdienstleistungen nutzen.

Monatelange Umsetzung des Vorhabens

Die Sonderzahlung hatte die Ampelkoalition schon Anfang September im vergangenen Jahr vereinbart. Zwar war damals von einer schnellen und unbürokratischen Auszahlung die Rede. Das umzusetzen gestaltete sich aber schwierig. Eine schnelle Überweisung der 200 Euro wurde unter anderem dadurch verzögert, dass die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen. Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hieß es, der Antrag könne von heute (14.3.2023) an gestellt werden. Dies wurde inzwischen korrigiert.