Mehrere Rama-Packungen gestapelt im Karton

Gleicher Preis für weniger Fett "Rama" ist Mogelpackung des Jahres

Stand: 23.01.2023 11:59 Uhr

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den Gewinner des Negativpreises "Mogelpackung des Jahres" bekanntgegeben. Bei der "Rama" gab es 2022 weniger Fett zum selben Preis. Auch andere Hersteller sparten bei den Mengen.

"Rama" ist die "Mogelpackung des Jahres" 2022. Das Streichfett des Herstellers Upfield wird seit vergangenem Jahr mit 400 statt 500 Gramm Inhalt zum selben Preis in einer gleich großen Dose verkauft. Das Produkt wurde so um 25 Prozent teurer, wie die Verbraucherzentrale Hamburg kritisierte.

Sie veranstaltet jedes Jahr die Wahl der "Mogelpackung des Jahres". Über die Vergabe des Negativpreises haben dieses Mal 34.293 Menschen online abgestimmt, das seien doppelt so viele Teilnehmer wie im Vorjahr, wie die Verbraucherzentrale weiter mitteilte. 

Schlecht kommunizierte Mengenkürzungen

Den zweiten Platz als Mogelpackung bekam laut Verbraucherzentrale der Scheibenkäse "Leerdammer". Dessen Inhalt schrumpfte von 160 auf 140 Gramm, obwohl "dauerhaft 1 Scheibe mehr" versprochen worden war.

Auf den Plätzen drei bis fünf landeten der Wasserenthärter "Calgon", die "Goldbären" von Haribo und "Pringles"-Chips. Auch hier waren schlecht kommunizierte Mengenkürzungen beziehungsweise eine andere Dosierempfehlung ("Calgon") Gründe für eine Nominierung.

"Preistransparenz wichtiger denn je"

Die Liste der Nominierten geht auf Hinweise und Beschwerden des vergangenen Jahres zurück. "Vor allem in Krisenzeiten wie diesen mit stark gestiegenen Lebenshaltungskosten ist Preistransparenz wichtiger denn je", sagt Verbraucherschützer Armin Valet. Im vergangenen Jahr seien deutlich mehr Hinweise auf "Weniger-drin-Tricksereien" von Unternehmen eingegangen, hieß es.

Die Verbraucherzentrale Hamburg forderte vom Gesetzgeber, Verbraucher besser vor versteckten Preiserhöhungen zu schützen. Es brauche strengere Regeln: Packungen müssten prinzipiell voll befüllt sein, nur in Ausnahmefällen sollte ein technisch notwendiger Luftraum erlaubt sein. Bei reduzierten Füllmengen müssten auch die Packungen entsprechend kleiner werden, forderte die Verbraucherzentrale.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR 90,3 am 23. Januar 2023 um 10:00 Uhr.