Der Mann hatte laut Bistum Trier Kinder wiederholt missbraucht. Gegen den Priester hat es demnach mehrere kirchliche Untersuchungen sowie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegeben.
Geistlicher hat um Entlassung gebeten
Der Geistliche habe nun selbst um die Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten, fügte das Bistum hinzu. Verbunden mit der Bitte waren ein Schuldanerkenntnis und der Wunsch, moralische wie finanzielle Verantwortung für die schweren Straftaten zu übernehmen.
Ehemaliger Priester bereits 1994 verurteilt
Bereits 1994 sei der Mann von einem staatlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, so das Bistum weiter. Anschließend sei er im Ausland eingesetzt gewesen und habe dort Ende der 1990er-Jahre erneut sexuellen Missbrauch begangen. Nach einer Selbstanzeige 2012 habe die Staatsanwaltschaft ermittelt, das Verfahren aber wegen Verjährung eingestellt.
Das Bistum habe anschließend in einem außergerichtlichen kirchlichen Strafverfahren 2014 die Schuld des Mannes festgestellt und ihm die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes dauerhaft untersagt. Außerdem sei ihm verboten worden, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu haben sowie das Bistum zu verlassen.
Einige Verfahren auch wegen Verjährung eingestellt
Im vergangenen Jahr hätten sich weitere Betroffene mit Vorwürfen wegen sexualisierter Gewalt gemeldet aus der Zeit zwischen den späten 1970er- bis frühen 1990er-Jahre. Die Staatsanwaltschaft habe auch die Verfahren hierzu wegen Verjährung eingestellt. Eine neue kirchenrechtliche Voruntersuchung habe im Januar 2022 mit der Feststellung des "mehrfachen, teils schweren sexuellen Missbrauchs" geendet.
Bischof Stephan Ackermann habe die Glaubenskongregation in Rom über das Ergebnis informiert. Bevor der Fall dort näher habe geprüft werden können, habe der Ruhestandspriester nun um Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten. Dieser Bitte sei entsprochen worden. Laut Bistum hätte auch ein abgeschlossenes kirchliches Strafverfahren am Ende nicht zu einer höheren Strafe führen können. Ein so bestrafter Priester darf weder klerikale Kleidung tragen noch seelsorgerisch tätig sein oder die Sakramente spenden.