Christine Lambrechts (SPD) Quantensprung in der Väterentsorgung

von Manndat

Wir haben noch im alten Jahr berichtet, dass die Justizministerin Christine Lambrecht eine Sorgerechtsreform angekündigt hat, die aus drei wesentlichen Teilen besteht:

  1. Bisher schon benachteiligte Väter werden noch mehr benachteiligt.
  2. Schwule Partnerschaften und damit Schwule werden benachteiligt.
  3. Lesbische Partnerschaften und damit Lesben werden privilegiert.

Wir zeigen hier auf, dass Christine Lambrecht damit in eine ganz neue Dimension der Väterfeindlichkeit im Familienrecht übergeht, die vielleicht sogar in der völligen Eliminierung des Vaters endet.

Lambrechts Versuch der Rechtfertigung von sexueller Benachteiligung

In der „Welt“ versucht Christine Lambrecht ihre Ungleichbehandlung zu rechtfertigen und führt dabei vorrangig vier sehr fragwürdige Argumente auf:

  1. Nach Meinung Lambrechts sei die Situation bei schwulen Paaren anders. Ein Kind hätte auch immer eine leibliche Mutter.

Widersprüchlich: Zum einen hat jedes Kind immer auch einen leiblichen Vater, zum anderen rechtfertigt dies nicht die Privilegierung lesbischer Partner. Denn eine lesbische, nicht gebärende Partnerin ist ebenso wenig leibliche Mutter wie der nicht gebärende leibliche Vater, ist im Gegensatz zum leiblichen Vater aber noch nicht einmal leibliches Elternteil.

  1. Lambrecht: „Zum Thema Unterhaltsreform hatten wir hier im Haus sehr intensive Beratungen. (…) In der verbleibenden Zeit dieser Legislaturperiode ist das nicht zu schaffen.“

Unglaubwürdig: Zum einen wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schon seit Jahrzehnten die Benachteiligung von Vätern im deutschen Sorgerecht bemängelt. Der Fall Zaunegger liegt schon über 10 Jahre zurück. Wir weisen darauf hin, dass im Jahr 2012 der Deutsche Bundestag gerade einmal etwas mehr als ein halbes Jahr brauchte, um bei der Legalisierung von Körperverletzung an Jungen durch Beschneidung ganze drei Grundrechte für Jungen, nämlich Artikel 1, 2 und wesentlich 3, zu beschneiden.

  1. Lambrecht: „Es gibt aber Sondersituationen, etwa wenn Gewalt ausgeübt wurde. Es ist nicht zumutbar, dass die Mutter in einem solchen Fall erst ein Gericht anstrengen muss, um allein sorgeberechtigt zu sein.“

Widersprüchlich: Es gibt auch häusliche Gewalt gegen Väter. Laut Dunkelfeldstudien ist diese nicht minder häufig als gegen Mütter. Obwohl Christine Lambrecht als Justizministerin für Väter ebenso zuständig ist wie für Mütter, macht sie Väter als Opfer häuslicher Gewalt unsichtbar. Für Lambrecht scheint es zumutbar, dass der Vater im Gegensatz zur Mutter als Gewaltopfer erst ein Gericht anstrengen muss, um allein sorgeberechtigt zu sein. Das ist eine eindeutige und sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung.

  1. Lambrecht: „Wenn der Geburtsmutter etwas zustößt, kann nach der bisherigen Rechtslage das Kind in eine rechtlich ungesicherte Situation kommen, solange das Adoptionsverfahren durch die Partnerin noch nicht abgeschlossen ist. Ich möchte verhindern, dass Kinder in einem solchen Fall ohne Elternteil dastehen.“

Widersprüchlich: Dieses Argument spricht ja gerade gegen die Privilegierung lesbischer Partner und die sich daraus ergebende Benachteiligung schwuler und heterosexueller männlicher Partner. Denn das gleiche Argument gilt auch für die rechtliche Gleichstellung von Vätern.

Die wesentliche Änderung des Gesetzes besteht ja in der Aussetzung des bislang üblichen Adoptionsverfahrens für lesbische Partnerinnen von Frauen, und zwar nur für diese, wenn in ihre Beziehung ein Kind hineingeboren wird. Die sogenannte „Mit-Mutter“ oder „Co-Mutter“ soll nach dem Willen der Ministerin eine „rechtlich gesicherte Stellung“ neben der Geburtsmutter erhalten, ohne „dass hierzu eine aufwendiges Adoptionsverfahren geführt werden muss.“ Diese „rechtlich gesicherte Stellung“ soll sowohl für eheliche wie auch für nichteheliche lesbische Lebensgemeinschaften gelten. Homosexuelle männliche Paare dagegen sollen nicht in den Genuss dieser „rechtlich gesicherten Stellung“ kommen. Sie müssen weiterhin den Weg der Adoption gehen, da die „erste Elternstelle der leiblichen Mutter“ vorbehalten bleibt.

Die Begründung, die nicht gebärende Frau der Mutter rechtlich gleichzustellen, damit das Kind bei Tod der Mutter nicht alleine stünde, gilt für Väter ja auch. Deshalb müssten diese auch rechtlich gleichgestellt werden. Lambrecht diskriminiert damit unmittelbar die Väter, denn deren Rechtslage ist bei schwulen und heterosexuellen Ehen schlechter, und mittelbar das Kind, da es nicht die gleiche Chance hat, eine emotionale Beziehung zu den männlichen Partnern der Mutter aufzubauen wie bei einem lesbischen Partner.

Wie man sieht, sind die „Argumente“ wenig glaubwürdig. Ein qualitativ guter Journalismus hätte diese Widersprüche aufgegriffen und nachgehakt. Die „Welt“ blieb still. Das Wesentliche ist aber, dass Lambrecht hier einen Quantensprung in der Väterentsorgung macht.

Der Quantensprung in der Väterentsorgung

Aber der entscheidende Quantensprung in der Väterfeindlichkeit kommt noch.

Der vielleicht halbwegs noch sachliche Grund, Mütter im Sorgerecht zu privilegieren, wäre der, dass die Mutter ja auch das Gebärrisiko trägt und deshalb rechtlich im Sorgerecht privilegiert sein soll. Genau diese Argumentation macht Lambrecht aber zunichte, indem sie den nicht gebärenden lesbischen Partner automatisch zur zweiten Mutter machen will, ohne Adoption. Christine Lambrecht präsentiert dem lesbischen Partner auf dem Silberteller eine gleichberechtigte Partnerschaft, für die Väter seit Jahrzehnten vergeblich kämpfen.

Damit entzieht Lambrecht das einzige halbwegs sachliche Argument für eine Benachteiligung von Vätern im Sorgerecht. Als einziger Grund bleibt jetzt nur noch Väterfeindlichkeit und damit Sexismus.

Es ist der Quantensprung auf dem Weg zur völligen Eliminierung des Vaters.

Bild: Pixabay © Unsplash

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