Frauenhausgeschichten – eine Erzählung in Fortsetzungen
Zur Zeit arbeite ich an einer empirischen Untersuchung der Arbeit der „Autonomen“ Frauenhäuser im Kontext Trennung und Scheidung mit Kindern. Seit 20 Jahren haben sich unglaubliche Geschichten angesammelt, die alle auf Kosten des Steuerzahlers umgesetzt wurden. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, diese zu erfahren.
Hier ist die erste Monographie in Kurzfassung.
„Ich habe den „Klassiker“ erlebt:
Am 30.11.2017 um 9 Uhr habe ich mich mit Kuss von Frau und Kind verabschiedet, Frau und Kind waren zuhause, um 10 Uhr kam noch ein Anruf, ob ich denn gut beim Geschäftstermin angekommen sei – um 14 Uhr bin ich heimgekommen, Frau weg, Kind weg, Großteil der Sachen (gut geplant) weg!
Mangels irgendwelcher Nachricht habe ich die Polizei angerufen zwecks Vermisstenanzeige. Die sagten mir, nachdem sie telefonisch jemand erreicht hatten, „ich bräuchte mir keine Sorgen machen“. Weiteres könnten sie mir nicht sagen, ich solle mich um einen Anwalt kümmern. Die Frau sei wohl in einem Frauenhaus.
Am nächsten Tag, einem Freitag, bekam ich von der Anwältin der Kindesmutter (welche ich ihr besorgt hatte, im guten Glauben, gegen dem ersten „bösen Ex“) eine Mail um 23.55 Uhr, wonach sich die Mutter „wegen Gewalt“ getrennt habe. Es wurde mir ein „großzügiges Umgangsrecht“ in Aussicht gestellt, wenn ich mit Fristsetzung auf Sonntagabend (also bewusst ohne die Möglichkeit rechtlichen Rates) mein Einverständnis zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts erteile. Das tat ich natürlich nicht. Wie das erste Wochenende war, ohne Kind, dafür mit einem ungeheuerlichen Vorwurf, insbesondere da es der Geburtstag unserer verstorbenen Tochter war, lässt sich erahnen.
Beim ersten Anwaltstermin am Montagmorgen lachte mich der RA („kompetent und engagiert für Sie da“) an und erklärte mir, der ungerechtfertigte Gewaltvorwurf der Mutter gegen den Vater gehöre heute zu jeder solchen Trennung dazu. Das sei gar nichts Besonderes und ich müsste mir nicht allzu große Sorgen machen. Wir würden ein Rückgabebegehren ans Gericht richten und dann abwarten…
Am 22.12.2017 war der Anhörungstermin zum Antrag auf Einstweilige Anordnung über den Aufenthalt. Ich hatte seit 23 Tagen weder etwas von meinem damals 5-jährigen Sohn gesehen noch gehört und sah ihn dort zuerst wieder. Von den Damen des Frauenhauses (wie ich später erfuhr) gut abgeschirmt, durfte er mich nicht einmal begrüßen (was die Verfahrenspflegerin mit Befremden ansprach). Die Aussage des Kindes, wonach er „vor dem Vater Angst hätte und nie etwas Positives mit ihm gemacht“ hätte, erfolgte aktenkundig „stereotyp und antrainiert“. Aber weder dies noch die durch Aktenvermerk der Verfahrenspflegerin bekannte Begebenheit, dass mein Sohn nach Ende der Verhandlung zum Abschied seinem Vater, vor dem er ja angeblich so „Angst“ hatte, in den Arm sprang, änderte nichts an der schematischen Entscheidung, dass das Kind bei der Mutter blieb.
Eine sofortige Beschwerde ans OLG wurde erst nach drei Monaten bearbeitet und ohne Verhandlung abgewiesen. In der Zwischenzeit sollte zwar ein „begleiteter Umgang“ durch das Jugendamt organisiert werden. Es dauerte jedoch bis Mitte April, bis ich meinen Sohn erstmals für zwei Stunden im Dachgeschoß des Kinderschutzbundes sehen durfte. Es wurde alles benutzt, auch vom Kinderschutzbund, um den Umgang möglichst zu sabotieren, oder wenigstens möglichst abschreckend und demütigend zu gestalten.
Was dagegen unverzüglich klappte, war die Forderung nach Unterhalt. Die Aufforderung der Unterhaltsvorschusskasse (UVK) war bereits nach 14 Tagen bei mir. (Etwas vorgegriffen: Selbst nach über zwei Jahren, in denen das Kind bei mir lebt, und die Mutter unterhaltspflichtig ist, fühlt sich weder Jugendamt noch „Beistandsstelle“ noch UVK für irgendwelche Hilfe bezüglich des – natürlich – niemals gezahlten Unterhalts zuständig).
Wenige Wochen nach dem Verschwinden erfuhr ich den Aufenthaltsort meines Kindes, nämlich das Frauenhaus des Vereins „Frauen helfen Frauen e.V.“ in (Adresse wird nur im Rahmen von Strafanzeigen vorgelegt). Ich selbst halte weiten Abstand, um nicht wieder falsch verdächtigt zu werden. Am 13.7.2018 fand am Amtsgericht die öffentliche Hauptverhandlung statt zu dem Vorwurf, ich hätte die Kindesmutter geschlagen. Als einziges Beweismittel gab es die Aussage der Frau, angezeigt drei Monate nach Einzug im Frauenhaus. Trotzdem hielt meine Anwältin (die inzwischen dritte Rechtsvertretung) eine 50% Verurteilungswahrscheinlichkeit gegeben. Die Beweiserhebung ergab, dass mir drei mit Datum festgehaltene Taten zu Last gelegt wurden, darunter auch das Beibringen einer blutenden Kopfwunde mittels einer Müslischachtel! Da ich zu dieser Zeit genau Tagebuch führte, konnte ich nachweisen, dass die Vorwürfe aufgrund nachweisbarer Folgeaktivitäten unglaubwürdig sind. Insbesondere die „blutende Kopfwunde“ war bei einem anschließenden Friseurtermin merkwürdigerweise nicht existent. Trotz Beharrens der Kindesmutter auf ihrer zeugenschaftlichen Aussage kamen Richterin, Staatsanwältin und Anwältin unisono zu der wörtlichen Aussage: „Die Zeugin ist total unglaubwürdig.“ Dennoch konnten sich die Damen nicht zu einem Freispruch durchringen, sondern nur zu einer Einstellung des Verfahrens.
In diesem Frauenhaus verbrachte mein Sohn vom 30.11.2017 bis zu seiner gerichtlichen Befreiung am 14.12.2018 (nach über einem Jahr Kost und Logis auf Kosten des Steuerzahlers!) den gesamten heißen Sommer in einer wegen Renovierung mit Planen verhüllten Umgebung. In dieser Zeit durfte ich ihn 7 von 12 Monaten gar nicht sehen, in der restlichen Zeit stundenweise im Rahmen eines „begleiteten Umgangs“.
Nach etwa einem halben Jahr (und inzwischen 10 Verfahren – es wurde um ALLES prozessiert), gab das Familiengericht im Verfahren um das von der Mutter beantragte alleinige Sorgerecht ein erstes familienpsychologisches Gutachten in Auftrag. Die Gutachterin hielt einige Termine im Institut ab, besuchte mich zuhause, um die Interaktion mit dem Kind, das mich zu diesem Zeitpunkt schon Wochen nicht gesehen hatte, zu begutachten. Einen Besuch im „Zuhause“ der Kindesmutter, dem Frauenhaus, musste erst gerichtlich erzwungen werden, weil die Damen beschlossen hatten, die Gutachterin nicht hereinzubitten. Kurz, das lange erzitterte Ergebnis des Gutachtens sprach sich für eine sofortige Rückübertragung des Kindes, ohne Eingewöhnungszeit, direkt vom Frauenhaus in den Haushalt des Vaters aus. Nach einer ausgiebigen Erörterung, bei der nicht nur der Gutachter bei seiner Meinung blieb, sondern auch die Verfahrenspflegerin als auch das Jugendamt („wenn die Mutter jetzt irgendwelche Zugeständnisse ankündigt, nachdem sie ein Jahr lang nicht kompromissbereit war, ist das unglaubwürdig“) derselben Auffassung waren, entschied das Familiengericht am 13.12.2018 auf die sofortige Rückgabe meines Sohnes. Damit konnte ich meinen inzwischen eingeschulten Sohn am 14.12.2018 in Begleitung von Jugendamt und Verfahrenspflegerin ab- und nach Hause holen.
Natürlich schäumte die Anwältin der Mutter, die in Frauenhauskreisen wohl bekannte Frau L. Die schon vorher erhobenen Vorwürfe der Gewalttätigkeit (ungeachtet der gerichtlichen Abweisung), des Rassismus (gegenüber jemandem, der jahrelang im Ausland arbeitete und lebte), der Frauenfeindlichkeit (von Gutachtern und der Psychologin des Jugendamts abgelehnt) wurden natürlich noch weiter intensiviert. In den folgenden Verfahren wurden zwei Aktenordner mit sämtlichen Internetaktivitäten von mir, meinen Facebookkontakten und sonstigen gestalkten Daten gesammelt und mit der, im schönsten Nazideutsch vorgebrachten Bemerkung „Zum Beweis der Gesinnung des Antragsgegners“ an alle befassten Gerichte gesandt.
Leider hat das OLG Stuttgart auf die Beschwerde der Kindsmutter hin in seiner Verhandlung die Entscheidung des Familiengerichts etwas abgeschwächt. Es konnte zwar gegen die Aussagen des Gutachters, mehrerer Jugendämter und der Verfahrenspflegerin nicht den „gewünschten Alimenteträger“ zurückgeben, aber dennoch durch das „gemeinsame“ Sorgerecht die Basis für einen dauernden „Partisanenkrieg“ schaffen, der nicht nur Nummer 13 – 27 der von der Mutter initiierten Prozesse geschaffen hat, sondern auch das Fundament eines anfangs vertrauensvollen Schulbesuches zerstört hat.
Unter anderem hat dieser dauerhafte Krieg, diese dauerhafte Ungewissheit für das Kind, wo es denn in der nächsten Nacht leben würde, dazu geführt, dass aus einer chronischen Unterernährung, mit der es aus dem Frauenhaus zurückkam, ein schweres gastroenterologisches Leiden wurde, das einen mehrmonatigen Krankenhausaufenthalt erforderlich machte, unter anderem über Weihnachten und Neujahr 2019. Eine drohende Lebertransplantation konnte gerade noch abgewendet werden. Stattdessen trägt das Kind nun ein Implantat als Erinnerung an Mamas Eskapaden – und ist ein Pflegefall!
Auch nach gerichtlich erzwungener Rückgabe des Kindes (an den von der Mutter und deren willfährigen ideologisierten Gesinnungsgenossinnen ersonnenen „Schläger“!) wohnte die Kindesmutter noch weitere 1,5 Jahre in diesem Frauenhaus in bevorzugter Villenlage, teilweise als einzige Bewohnerin auf drei Stockwerken. Und alles auf unsere Kosten! Nachdem selbst alleinstehende Afrikanerinnen mit vier Kindern, (Ironiemodus EIN) die ja bekanntlich „keinerlei Schwierigkeiten in einem angespannten Wohnungsmarkt“ haben, (Ironiemodus AUS) eine Wohnung gefunden haben! Nun, nach zweieinhalb Jahren bequemte sich auch die deutsche Single-Akademikerin, eine eigene Wohnung zu beziehen.
Nicht natürlich, ohne ein zweites Verfahren zur Erlangung des lukrativen alleinigen Sorgerechts mit bekannter Unterstützung anzustrengen. Die wütende Anwältin der Mutter bezichtigte den Gutachter der Befangenheit, da er ja nicht in ihrem Sinne entschieden hat, und beantragte ein zweites Gutachten auf Steuerzahlerkosten. Selbstverständlich ist das Begehren von Mutter und Frauenhausanwältin Gesetz, und so wurde das zweite Gutachten vom Familiengericht in Auftrag gegeben – natürlich auf Kosten des Steuerzahlers. Wieder monatelange existentielle Ungewissheit über sein weiteres Schicksal förderte sicher das „Kindeswohl“!
Nach ausgiebiger Erörterung durch den zweiten Gutachter erfolgte das zweite Gutachten mit der eindeutigen Empfehlung, nicht nur das Kind beim Vater zu belassen, sondern ihm auch das alleinige Sorgerecht zu übertragen.
In der Folgenacht, nachdem das Gutachten mit diesem Ergebnis bei den Anwälten zugegangen war, also auch bei der Rechtsanwältin L., die nicht nur Fachanwältin für Familienrecht ist, sondern auch für Strafrecht, ereignete sich Merkwürdiges:
Bei Vater und Sohn wurde eingebrochen, direkt vom Nachttisch neben den beiden Schlafenden wurden deren beide Telefone gestohlen. Eines mit deutlich erkennbarem kaputten Display, dafür aber mit vielen Fotos und Prozeßdaten. Weiter wurde Arbeits- und Kinderzimmer durchwühlt, dabei Schlüssel verwendet, deren Aufenthalt nur jemand kennt, der hier wohnt. Es wurde aber wahllos manches Wertvolle gestohlen, manches aber direkt daneben liegengelassen… Nicht nur die Polizei fand das sehr merkwürdig!
Nun, auch dieses offensichtliche Terrorverbreiten („in dieser Wohnung will ich vor lauter Angst keinen Tag mehr leben“) erfüllte seinen Zweck nicht. Am 20.11.2020 übertrug endlich das Amtsgericht in Person der Richterin, die drei Jahre vorher durch ihr schemahaftes Entscheiden die Odyssee des Kindes gefördert hatte, das alleinige Sorgerecht auf den Vater. Nach weiteren bangen Monaten des Wartens bis zur Beschwerdeverhandlung beim OLG ist diese Entscheidung seit dem 14.04.2021 rechtskräftig.
Und, oh Wunder, der Gesundheitszustand des Kindes, der ja nach offizieller Lesart „nichts Greifbares mit der seelischen Belastung zu tun hat“, bessert sich seitdem von Monat zu Monat!
Was ich dem Frauenhaus im vorliegenden Fall konkret vorwerfe, ist ein absolut parteiliches und bewusst wahrheitswidriges Handeln: Sicher mag ein gewisser Vertrauensvorschuss gegenüber einer tatsächlich misshandelten Frau angebracht sein. Sicher mag eine Hilfestellung gegenüber tatsächlich traumatisierten Opfern notwendig und sinnvoll sein.
Aber hier hatte man es mit einer Frau zu tun, die offensichtlich ohne jegliche Hinweise auf Misshandlungen in einer Einrichtung Aufnahme suchte, die vom Steuerzahler nicht für derartige „Komfortreisende“ gedacht ist.
Eine Frau S., die als „Traumatherapeutin in einer geschützten Einrichtung“ bewegende „Berichte“ ans Gericht schreibt, die offensichtlich einer oberflächlichen Nachprüfung nicht standhalten („Das rassistisch aufgehetzte Kind hat ein dunkelhäutiges Mädchen gewürgt“ – was nach erster Rückfrage „gar nicht gesehen wurde“) sollte von den Gerichten entsprechend gewürdigt werden.
Es dient nicht der Glaubwürdigkeit, wenn den Erzählungen einer Frau blind geglaubt wird, die, wie der mit dem Frauenhaus verbundenen Rechtsanwältin bekannt ist, vor 10 Jahren dasselbe Schauspiel, eine Trennung 1.0, aufgeführt hat, was zu einem gerichtlichen Sorgerechtsentzug für ihre ersten drei Kinder geführt hat. Selbst die damals erhobenen Misshandlungsvorwürfe gegen die Mutter, unter anderem auch beim Jugendamt bekannt, hätten im neuen Kontext hellhörig werden lassen müssen. Wenn die zuständigen Stellen nur ein Mindestmaß an Objektivität und Neutralität aufbringen würden!
Und – wenn die finanzielle Motivation mehr beachtet würde:
Es sollte von Amts wegen geprüft werden, ob die „akute Notlage, die zum dringenden Einzug ins Frauenhaus unter Mitnahme des Kindes“ bewegt, nicht vielleicht mit einem rechtskräftigen Urteil des OLG Karlsruhe zu tun hat, das zwei Wochen vor dem Auszug aus dem Familienzuhause der Mutter Unterhaltsschulden in fünfstelliger Höhe sowie eine monatliche Unterhaltspflicht in vierstelliger Höhe für ihre vorigen drei Kinder auferlegt hat, die ebenfalls auf gerichtlichen Beschluss beim Vater aufwachsen. Von den finanziellen Interessen einer Rechtsanwältin ganz zu schweigen, die sonst uneinbringliche Honorarforderungen aus mehrjähriger Tätigkeit gern durch neue Prozessaktivitäten kompensiert haben möchte?
So bleibt, trotz des erfreulicherweise guten Endes, die Erfahrung gnadenloser Kumpanei zugunsten aller weiblichen Belange, der verlogene Gebrauch des Begriffes „Kindeswohl“ und eine, sämtliche gesellschaftliche Stellen durchdringende Komplizenschaft der Negierung aller anderen Interessen als der Fraueninteressen. Eine ideologische Haltung, die das Wort des amerikanischen Medienschaffenden Rush Limbaugh mehr als gerechtfertigt sein läßt: Feminazis!
Anmerkung von Franzjörg:
2021 hat eine Familienrichterin zum ersten Mal eine ideologisierte Frauenvereinigung dazu verurteilt, eine 5-stellige Summe Schadenersatz zu zahlen.
Wann wird das Handeln von „autonomen“ Frauenhäusern endlich kontrolliert, um strafrechtliche Konsequenzen umsetzen zu können?
Wann darf der Missbrauch des Frauenhauses auf Kosten des Steuerzahlers endlich erkannt werden?
Wann darf endlich der immer wieder begangene Rechtsbruch benannt und erkannt werden?
Wann wird der Missbrauch und die Veruntreuung von Steuergeldern endlich erkannt und bestraft?
Zum oben protokollierten Fall liegen alle Klardaten und Dokumente vor.
Der Fall ist bereit für die öffentliche Aburteilung.
In diesem Fall wurde vom Frauenhaus eine abgeurteilte Unterhaltsverbrecherin gedeckt und auf Kosten des Steuerzahlers beherbergt.
Im Frauenhaus wurde ein Kind krank gemacht und das Frauenhaus müsste dazu verurteilt werden, alle Behandlungs- und Pflegekosten für dieses Kind zu tragen.
Außerdem stehen Kind und Vater ein Schmerzensgeld in mindestens 6-stelliger Höhe zu.