Freitag, 23. Oktober 2020

Verfassungsgericht verwirft brandenburgisches Paritätsgesetz.

Gericht entscheidet über Paritätsgesetz 

aus welt.de, 23. 10. 20

 
Verfassungsgericht kippt Brandenburgs Paritätsgesetz
Das brandenburgische Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz für Landtagswahlen für nichtig erklärt. Das Anfang 2019 vom Landtag beschlossene Gesetz mit Frauenquoten für die Kandidatenlisten der Parteien sei verfassungswidrig, urteilten die Richter.

Listen mit abwechselnd einer Frau und einem Mann: Das Brandenburger Verfassungs-gericht hat das Paritätsgesetz zu den Kandidatenlisten der Parteien für Landtagswahlen als verfassungswidrig eingestuft. Das teilte das Gericht am Freitag bei seiner Urteilsverkün-dung in Potsdam mit.

Das Gesetz schrieb vor, dass künftig abwechselnd gleich viele Frauen und Männer auf den Listen kandidieren müssen.

Das Gesetz beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen, teilte das Gericht mit. Das Urteil ist ein Rückschlag für entsprechende Bestrebungen auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene.

Das Gericht gab damit den zwei Klagen der NPD und der AfD recht, die durch das Gesetz die Freiheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien gravierend beeinträchtigt sehen. Außerdem hatten vier AfD-Landtagsabgeordnete Verfassungsbeschwerden einge-legt.

Brandenburg erstes Land mit Paritätsgesetz

Brandenburg war das erste Bundesland mit einem solchen Paritätsgesetz. Es verpflichtete die Parteien, ihre Kandidatenlisten bei Landtagswahlen mit abwechselnd gleich vielen Frauen und Männern zu besetzen. Der Landtag stimmte im vergangenen Jahr mehrheitlich für das Gesetz, seit dem 30. Juni dieses Jahres ist es in Kraft. Brandenburgs Landtagspräsi-dentin Ulrike Liedtke hatte die Regelung verteidigt. Wenn die Hälfte der Bevölkerung Frauen seien, sei die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen ein demokratisches Gebot, sagte sie bei der mündlichen Verhandlung im August. In mehreren Bundesländern wurde oder wird über eine Paritätsregelung diskutiert.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof kippte im Juli die dortige Regelung im Landeswahl-recht, wonach Parteien ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen. Die Richter argumentierten im Kern, dass das Paritätsgesetz das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit beeinträchtige.

 

Nota. - Die Blöße muss man sich erstmal geben! Der AfD und NPD die Chance auf einen Sieg mit einer Verfassungsklage mit einem Gesetz geben, dessen Verfassungswidrigkeit einem Schulkind ins Auge springt...

Diese Demokraten werden noch solange machen, bis ihnen auch hier ein Trump den Marsch bläst. Und ob der dann auch schon nach der ersten Wahlperiode wieder gefeuert wird, wer weiß.

Man stelle sich vor, Männer gründeten eine Partei zur Verteidigung von Männerinteressen. Unkorrekt, ja ja, aber das dürften sie, denn verfassungswidrig ist es dann doch nicht. Und nun würde ein Wahlgesetz sie zwingen, zur Hälfte Frauen auf ihre Liste zu nehmen (mehr als die Hälfte wohl nicht, dem stünde das Gesetz entgegen). Wenn nun die FrauenrechtlerInnen Recht haben und in der Tat die wahren Rechte der Frauen vertreten, was wir zu ihren Gunsten mal annehmen wollen, würden sie kaum genügend Frauen finden, um eine vollständige Liste einzureichen. Nein, das wäre nicht demokratisch!

JE


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