Dass derzeit selten Artikel in
meinem Blog erscheinen, liegt daran, dass ich rund um die Uhr beschäftigt bin.
Zum einen arbeite ich mit Hochdruck an meinem Schwarzbuch Feminismus, das im
März erscheinen soll. Zum anderen recherchiere ich seit Monaten wieder zur
Weimarer Republik. Was wie immer interessante Aspekte der Geschlechterverhältnisse
aufdeckt.
Im Berliner Tageblatt vom 11.7.1930 (Morgenausgabe, Seite 6) können
wir beispielsweise lesen, dass Kindesentführungen durch Mütter auch damals
schon stattfanden. Nach einem erbitterten Scheidungsstreit, bei dem das Kind
dem Vater zugesprochen wurde, gab die Mutter „das Kind nicht heraus, sondern
überhäufte das Gericht mit Beschwerden, die alle abgewiesen wurden. Sie ließ
jedoch nicht nach, erfand immer neue Gründe und Vorwände zu Interventionen und
verstand es, ihren Aufenthaltsort zu verheimlichen. Inzwischen wurde aber der
Vater des Kindes fortwährend wegen der Unterhaltskosten für das Kind, die er zu
zahlen ablehnte, verfolgt“. Als Mutter und Kind schließlich ausfindig gemacht
werden konnten, war das Kind völlig heruntergekommen und hatte seit einem Jahr
keine Schule mehr besucht.
Im Berliner Tageblatt vom 15.7.1930 (Abendausgabe, Seite 5) erfahren
wir, dass ein Mann wegen angeblicher Vergewaltigung eines damals 14-jährigen
Mädchens verurteilt wurde, obwohl ein Sachverständiger die Glaubwürdigkeit der
inzwischen 16-jährigen in Zweifel zog. Im Berufungsverfahren stellte sich
heraus, „dass das Mädchen noch andere Personen [die ihre Unschuld glücklicherweise
nachweisen konnten] beschuldigt hatte, sich an ihm vergangen zu haben, und dass
es sogar den Angeklagten mit der Begründung zu Hilfe gerufen habe, dieser solle
seinem Arbeitgeber, der sich ihm unsittlich genähert habe, eine Tracht Prügel
geben“. Der Angeklagte wurde schließlich freigesprochen, obwohl der
Staatsanwalt „die Aufrechterhaltung des auf eineinhalb Jahre Gefängnis
lautenden Urteils forderte“.
Wie man sieht: Nichts Neues unter der Sonne.
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Viele Grüße
Gunnar