Sollen Betriebe Verwandten Jobs geben?

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ArbeitsrechtSollen Betriebe Verwandten Jobs geben?

Eine Chefin im Verteidigungsdepartement zog den Sohn eines Vaters als Nachfolger nach. Experte Roger Rudolph sagt, ob das klug ist.

B. Zanni
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B. Zanni

Kommandochefin Katrin Stucki verabschiedet Althaus und heisst dessen Sohn zum ersten Arbeitstag willkommen. (Video: SRF/Tamedia Action Team)

Herr Rudolph, in einer Szene der SRF-Serie «Auf und davon» rückt der Sohn beim Verteidigungsdepartement für den Vater nach. Ist das in Ordnung?

Auch dem Bund ist es als Arbeitgeber nicht verboten, Kandidaten in Verwandtschaftsbeziehungen einzustellen. Die Aussagen der Chefin in der Szene sind aber leider etwas unglücklich.

Weshalb?

Sie nennt den neuen Mitarbeiter «Junior» und stellt ihn daher als Teil eines Doppelpacks dar. So könnte der Eindruck entstehen, dass die Nachfolge des Sohnes eine abgemachte Sache war.

Sollen Arbeitgeber deshalb besser keine Bewerber einstellen, die mit aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitern verwandt sind?

Nein. Niemand sollte abgestraft werden, nur weil er mit jemandem verwandt ist. Arbeitgeber müssen in einem solchen Fall aber beim Auswahlverfahren besonders sorgfältig sein.

Wie müssen sie vorgehen?

Das heisst zum Beispiel, dass das Bewerbungsverfahren objektiv geführt wird und Personen über die Einstellung entscheiden, die frei und unabhängig von persönlichen Bindungen sind. In der Praxis ist es aber schon auch so, dass manche Arbeitgeber auf verwandtschaftliche Beziehungen in den Firmen lieber verzichten und daher von vornherein von der Einstellung solcher Bewerber absehen.

Warum?

Die Arbeitgeber wollen schon gar nicht das Risiko eingehen, der Vetternwirtschaft verdächtigt zu werden. Dieser Verdacht kann spätestens dann aufkommen, wenn beim betreffenden Mitarbeiter zum Beispiel eine Beförderung ansteht. Mitarbeiter könnten dies als Zeichen der Begünstigung deuten, was Unruhe in die Firma brächte. Ein anderer Grund kann sein, dass Arbeitgeber Seilschaften oder persönliche Spannungen befürchten, wenn im Betrieb verwandte Personen zusammenarbeiten.

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