Ansichten eines Informatikers

Ist Maria Furtwängler verfassungswidrig?

Hadmut
19.7.2018 20:35

Gedanken zum (gestrigen) Tage.

Mir ging das heute nochmal durch den Kopf, was uns da unser Bundesverarschungskomitee Bundesverfassungsgericht uns Gebührenzahlern da aufgetischt hat:

  • Diese Zwangsgebühr sei nur deshalb verfassungsgkonform und möglich, weil ihrdie Gegenleistung eines Rundfunks mit gewissen Qualitäten wie inhaltlicher und wertemaßstäblicher Vielfalt, Trennung von Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung, sorgfältige Recherche und unverzerrte Darstellung der Wirklichkeit gegenüber steht.
  • Und obwohl der Rundfunk diese Anforderungen nicht entfernt erfüllt, müssen wir ihn trotzdem bezahlen.

Die Gebührenpflicht folgt aus einer Bedingung, die nicht erfüllt ist.

Ich habe schon den ganzen Tag überlegt, ob man damit jetzt gegen die Gebührenpflicht klagen kann. Von der Höhe her kann man das schon länger, weil wir sowieso nur das Notwendige und nicht allen Luxus und mittelsechstellige Gehälter zahlen müssen.

Claus Kleber dürfte demnach nicht mal existieren.

Der ist nicht nur absurd überbezahlt, sondern extrem einseitig links und verzerrend. Eigentlich müsste man als Gebührenzahler jetzt einen Anspruch gegen das ZDF haben, Claus Kleber zu unterlassen. Oder hätte man bei Kleber schon mal ein Wort der Kritik am linken Mainstream, vor allem dem Feminismus, gehört? Feministische Propagandisten werden bei Kleber immer gleich direkt in die Sendung durchgeschaltet.

Was mir aber auch eingefallen ist: Vor fast exakt einem Jahr, am 12.7.2017, war ich bei dieser unsäglichen Selbstmitleids- und Frauenjammerveranstaltung von Maria Furtwängler mit ARD und ZDF (siehe hier und hier). Und natürlich abends bei Kleber.

Später sagte er in einer Talkshow dazu:

Dazu sagt Kleber, dass er eigentlich Furtwängler zustimmte und ihrer Meinung war, aber aus Gründen des Journalismus eine Gegenposition habe einnehmen müssen. Heißt: Er hat in den Nachrichten eine Position vertreten, die er selbst nicht glaubt und die nicht seine ist, und beschwert sich, dass die Zuschauer ihm nicht glauben.

Er hat deshalb Ärger und Schmähungen bekommen, weil seine „Gegenposition” wohl zu gut war. Er habe Furtwängler nämlich vorgehalten, dass die Hollywood-Studiobosse ja am besten wissen, wie man am meisten Geld macht, und was man dazu dem Publikum zeigen muss. Denen ginge es nicht um Männer oder Frauen, sondern um Geldmaximierung. Wenn die in den Hauptrollen Männer zeigen, läge das doch zweifelsohne daran, dass die Menschheit das so sehen will und es mehr Geld bringt, und nicht am Sexismus von Hollywood. Guter Punkt.

Er sagte aber sehr deutlich, dass er eigentlich Furtwänglers Meinung sei und sie unterstütze.

Was der halt so unter „Gegenmeinung” versteht.

Die Frage ist hier aber die nach der verzerrten Darstellung der Wirklichkeit.

Denn die gelangweilte Milliardärsgattin Furtwängler hatte ja die ARD- und ZDF-Chefs vorgeladen, um ihnen zu sagen, dass ihr ihre Tatortrollen nicht gefallen und zu langweilig seien (also ob das nur an den Drehbüchern läge, dass sie so schlaftablettig rüberkommt, die stellt einfach als Charakter nichts dar) und es zu wenig Frauen gäbe.

Obwohl sie einräumte, dass die Frauenquote bei Fernsehkommissaren schon deutlich höher als bei der echten Polizei ist, wollte sie die noch drastisch erhöhen um auf 50% zu kommen. Und zwar explizit mit dem Zweck, damit dem Zuschauer ein anderes Frauenbild als das reale, echte vorgespielt wird.

Wie passt das zu der verfassungsgerichtlichen Anforderung, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen?

Müsste man als Steuerzahler jetzt nicht verlangen, die Frauenquote in Tatortkrimis auf das reale Maß abzusenken statt sie zu erhöhen?

Und müsste man bezüglich der Vielfalt der Meinungen jetzt nicht verlangen, dass die Intendanten sich genauso publikumsträchtig auch die Gegenmeinung anhören und die dann abends im heute journal bringen?

Eine Gegenmeinung habe ich bei Kleber oder überhaupt im Fernsehen noch nie gehört. Trotzdem muss man sie fett bezahlen.

Wie passt das nach dem Gebührenurteil mit den Zwangsgebühren zusammen?

Und wann schmeißen die endlich den Kleber raus?

Hat man jetzt eigentlich einen einklagbaren oder gebührenmindernden Anspruch auf Meinungsvielfalt und Wirklichkeitsnähe im Fernsehen? Oder wurden wir vom Bundesverfassungsgericht nur wieder mal tiefenverarscht?