Schweizer Waffen für Konfliktländer

Aktualisiert

Auch Kommission unterstütztSchweizer Waffen für Konfliktländer

Der Bundesrat will die Regeln zu Kriegsmaterialexporten lockern. Die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) des Nationalrats befürwortet diese Pläne.

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Schweizer Rüstungsfirmen sollen unter Umständen Waffen in Länder exportieren dürfen, in welchen Bürgerkrieg herrscht. Das hat die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) des Nationalrats mit 13 zu 8 Stimmen beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Nach Ansicht der Mehrheit muss die Schweiz eine an die Bedürfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten. Die wirtschaftliche Situation in der Branche sei angespannt und die Exporte ins Ausland rückläufig. Damit seien Know-How und Arbeitsplätze gefährdet.

Der Bundesrat plant unter anderem, bei Waffenexporten die Aufrechterhaltung der Industriebasis als eigenständiges Kriterium im Bewilligungsverfahren zu berücksichtigen. Weiter sollen Waffen künftig in Länder exportiert werden dürfen, die in einen internen bewaffneten Konflikt verwickelt sind. Es darf aber kein Grund zur Annahme bestehen, dass das Kriegsmaterial im Bürgerkrieg eingesetzt wird.

Kein Konflikt mit humanitärer Tradition

Nach Ansicht der SiK ist das lediglich eine «gewisse Anpassung der Bedingungen an die Praxis anderer vergleichbarer europäischer Länder», wie es in der Mitteilung heisst. Diese sei mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar, insbesondere auch mit dem Neutralitätsrecht, den aussenpolitischen Grundsätzen der Schweiz und ihrer humanitären Tradition.

Für die Minderheit der Kommission ist die Gewährleistung der hiesigen Technologie- und Industriebasis ein Scheinargument. Ein Grossteil der Schweizer Rüstungsprojekte werde schon heute im Ausland beschafft. Zudem könne nicht kontrolliert werden, ob Waffen in einem Bürgerkrieg eingesetzt würden oder nicht. Die Minderheit befürchtet auch, dass der Ruf der Schweiz schaden nehmen könnte.

Die Kommission fasste diese Überlegungen in einem Brief an den Bundesrat zusammen. Es handelt sich um eine Konsultation, der Entscheid liegt allein beim Bundesrat. Das Parlament könnte aber durchaus Einfluss nehmen, zum Beispiel mit einer Motion. Mit 13 zu 12 Stimmen lehnte die Kommission jedoch den Antrag ab, den Bundesrat verbindlich zu beauftragen, auf die Verordnungsänderung zu verzichten. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterte der Antrag, ein formelles Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Druck der Rüstungsindustrie

Der Bundesrat erfüllt mit der geplanten Änderung Forderungen der Rüstungsindustrie. Vergangenen Herbst verlangten Rüstungsfirmen in einem Brief an die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates eine Lockerung der Regeln. Sie begründeten dies mit dem drohenden Verlust von Arbeitsplätzen. Die Rüstungsexporte waren nach einem Höchststand im Jahr 2011 eingebrochen.

2008 hatte der Bundesrat die Regeln verschärft - mit Blick auf eine Volksinitiative der GSoA für ein Verbot von Waffenexporten. Im Abstimmungskampf dazu versicherte er, an der restriktiven Praxis festhalten zu wollen. Schon 2014 lockerte der Bundesrat dann jedoch im Auftrag des Parlaments die Regeln.

Vorher durften Waffen und Munition nicht in Länder geliefert werden, in denen Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden. Seither sind Exporte nur noch dann verboten, wenn ein hohes Risiko besteht, dass das Material für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. (scl/sda)

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