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Was ist im Kataster eingetragen?

Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 02.12.2023 | 1 Kommentar| Jetzt bewerten

Was ist im Kataster eingetragen? (© ronstik - stock.adobe.com)
Was ist im Kataster eingetragen? (© ronstik - stock.adobe.com)

Grundsätzlich ist ein Kataster ein Register, eine Sammlung von Sachverhalten mit Raumbezug. In der Realität heißt das regelmäßig eine Landkarte mit entsprechenden Einträgen beziehungsweise Markierungen, die verdeutlichen, um welche Flurstücke oder Parzellen mit welcher Nutzung und welcher Art es sich handelt. Ein Liegenschaftskataster versteht sich als flächendeckendes Register in Kartenform, der Flurkarte, für das ganze Land. Es wird ergänzt durch einen beschreibenden Teil, dem sogenannten Liegenschaftsbuch. Eine Liegenschaft ist ein unbebautes Stück Land.

Die Herkunft des Wortes Kataster lässt auf seine heutige Funktion schließen. Ursprünglich war das 'catasta' ein Schaugerüst zum Verkauf von Sklaven im alten Rom. Der Begriff 'castratum' bedeutet Kopfsteuer. Das Liegenschaftskataster besteht grundsätzlich aus Katasterbuchwerk, Katasterkartenwerk und dem Katasterzahlenwerk. Der Bürger profitiert vom Liegenschaftskataster, wenn er allgemeine Auskünfte, Flurkartenauszüge für Baugesuche, ALB-Auszüge und ähnliches benötigt.

Katasterwesen im Überblick

Das Katasterwesen ist in Deutschland Ländersache. Im Wesentlichen jedoch sind die ausführenden Vorschriften vereinheitlicht, nicht zuletzt um die Homogenität des modernen Katasters zu gewährleisten. Auch auf Grund technischer Weiterentwicklungen unterliegt das Kataster permanenten Veränderungen. In den meisten Bundesländern ist das Innenministerium, das Finanzministerium oder das Wirtschaftsministerium zuständig.

Das Kataster wird vom jeweils zuständigen Kataster- bzw. Vermessungsamt geführt und ist Basis des Grundbuchs. In einigen Kommunen sind es die Ämter für Bodenmanagement (siehe Verordnung über die Ämter für Bodenmanagement). In verschiedenen Städten werden die zuständigen Ämter seit ca. 2004 als "Referate" bezeichnet. Das Referat wird von einem höheren Beamten, den Vermessungsdirektor geleitet. Das Referat Kataster untersteht dem Vorstandsbereich 6. Dieser Bereich ist für Planen, Bauen und Wohnen zuständig und wird vom Baudezernenten geleitet.

Das Kataster stellt das amtliche Verzeichnis im Sinne des § 2 Abs. 2 Grundbuchordnung (GBO) dar. Es dient damit der Gewährleistung des Eigentums.

Während im Grundbuch die rechtlichen Verhältnisse an den Grundstücken nachgewiesen werden, stellt das Kataster die tatsächlichen Verhältnisse (u.a. räumliche Lage und Abgrenzung, Nutzung, Gebäude und Größe) dar.

Juraforum.de-Tipp: Zu beachten ist, dass insbesondere die Größe, die verzeichnete Nutzung (Wirtschaftsart) und die dargestellten Gebäude nicht am öffentlichen Glauben teilnehmen. Das heißt, aus der im Kataster bzw. Grundbuch eingetragenen Flächengröße ergibt sich kein Anspruch darauf, dass das Flurstück auch tatsächlich diese Größe besitzt. Jedoch wird der gute Glaube an die Richtigkeit einer in der Flurkarte angegebenen, fehlerhaft eingezeichneten Flurstücksgrenze geschützt.

Grundbuch

Das Vermessungsrecht in der Bundesrepublik ist Länderrecht. Die Art der Führung des Katasters, als die Ausprägung der Vermessungsverordnungen, der Vermessungserlasse und der Vermessungsgesetze, weiter die Änderungen und auch Eintragungen in den Katasterunterlagen sind im Grundbuch einzutragen. Ein Liegenschaftskataster ist ein Objekt öffentlichen Glaubens. Das bedeutet, dass die Eintragungen im Kataster die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit haben. Dies findet sich in dem bundesweit geltenden § 892 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches als auch innerhalb der GBO, der Grundbuchordnung.

Die Daten über Größe, Lage und Nutzung sind nicht Bestandteile des öffentlichen Glaubens, sie sind im Grundbuch jeweils nur nachrichtlich geführt. Der gute Glaube an diese Eintragungen aber ist geschützt. Geführt wird das Kataster immer vom zuständigen Vermessungsamt beziehungsweise dem zuständigen Katasteramt. Das Kataster ist ein amtliches Verzeichnis gemäß §2 Absatz 2 GBO dar. Es hat den Zweck, Eigentum zu sichern.

Kurze Historie zur Flurkarte

Einen ersten Hinweis auf eine Flurkarte gibt es als einen Felderplan aus Altbabylonien. Auch im alten China, um das 2. Jahrtausend vor Christus und in Ägypten um 1700 vor Christus verwendete man bereits Flurpläne. Gesetzliche Vermessungen begannen im Italien des 18. Jahrhunderts, Frankreich mit Napoleon folgte, damit schließlich auch die deutschen Staaten. Nach der Bauernbefreiung unter vom Stein und Hardenberg 1808 benötigte man für die sogenannten Gemeinheitsteilungen eine kartographische Grundlage.

Die Karte wurde mit Hilfe von sogenannten Bussolen, vom italienischen 'bussola' für Büchse, verifiziert. Eine Bussole war die Bezeichnung für ein mit zusätzlichem Präzisionskompass ausgerüstetes Messgerät. So war es den Kartographen möglich, Abfindungsgrenzen zu kartieren. Diese Karte nannte man  Brouillonkarte, auch Original- oder Separationskarte. Im Französischen bedeutet 'brouillon'  'der erste Entwurf, das erste Konzept'. 1881 entschloss man sich, neu zu kartieren und zwei Gemarkungskarten zu erstellen. Die Konzeption des Dritten Reichs machte das sogenannte 'Reichskataster' notwendig. Eine umfangreiche Umbenennung begleitete das neue Kartenwerk. Kartenblätter wurden zu Fluren, die Feldmark wurde die Gemarkung, die Parzellen gerieten zu Flurstücken. Es gab eine neue Nummerierung und modernere Vorschriften für die Anfertigung der Zeichnungen.  

Katasteramt

Der Begriff Katasteramt meint auch Vermessungs- und Katasteramt oder Vermessungsamt, ebenso Amt für Bodenmanagement. Es ist die Organisationseinheit, die sich mit Flurstücksvermessung, auch Liegenschaftsvermessung oder Katastervermessung genannt, zuständig zeichnet. Auch die Führung des Liegenschaftskatasters , also das amtliche Flurstückverzeichnis, liegt in seinem Aufgabenbereich.  Im Verwaltungsrecht ist die offizielle Bezeichnung Vermessungsamt.

Katasterkartenwerk

Die Flurkarte, sie trägt auch den Namen Liegenschaftskarte oder Katasterkarte, stellt eine maßstabsgetreue Darstellung aller Grundstücke und Flurstücke dar. In Verbindung mit der Schätzungskarte ergibt dies den sogenannten 'darstellenden Teil' des Liegenschaftskatasters. Sie stellt die Kartengrundlage des Grundbuches dar, ist somit die Basis für die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden. Mit Hilfe von Liegenschaftskatastern sorgt der Gesetzgeber für eine gerechte Grundsteuerveranlagung. In der Zwischenzeit hat die Moderne die Flurkarten überholt, sie wurden durch die Automatisierte Liegenschaftskarte ALK ersetzt.

Automatisierte Liegenschaftskarte

Die Automatisierte Flurkarte ALK, in Bayern nennt sie sich die digitale Flurkarte DFK, ist der digitale Nachfolger der analogen

  • Liegenschaftskarte/Stadtgrundkarte
  • Liegenschaftskarte/Schätzungskarte
  • Liegenschaftskarte/Flurkarte

in den Katasterämtern der Bundesrepublik.

Das Konzept der Automatisierten Liegenschaftskarte stammt von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland. In den 1970ziger Jahren wurden so die Nachweise zu den Messungselementen, wie Winkel und Strecken, Vermessungspunkte, Punkte der Grundlagenvermessung und Grenzpunkte automatisiert.

Die Daten wurden vorwiegend von den Vermessungsverwaltungen der Bundesländer selbstständig eingepflegt. Es kamen aber auch Softwarefirmen wie MBB oder die IABG, ADV/Orga zum Zug. Der Datenaustausch wird über eine standardisierte Schnittstelle abgewickelt, die EDBS. Eine neuere Entwicklung ist das Automatische Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, das bis jetzt nur teilweise zum Einsatz kommt und noch nicht flächendeckend installiert ist.

Grundsätzliche Eintragungen in die Katasterkarte

  • Früher auch die Eigentümer der Flurstücke
  • Grenz- und Vermessungspunkte mit Nummern
  • Gebäude mit Nummer und Nutzungsart
  • Flurstücke mit Grenzen und Nummern
  • Zäune, Mauern, Hecken
  • Blattrahmen mit Flurnummern,
  • Gemarkungsbezeichnung,
  • Maßstab und Herkunft der Karte
  • Gemarkungs- und Gemeindegrenzen
  • Topographische Angaben
  • Böschungen
  • Nutzungsarten des Bodens

Katasterbuchwerk

Im Katasterbuch finden sich die Datenbanken, Listen und Bücher geordnet, welche die Nutzung, Lage und Größe, die Besitzverhältnisse etc. beinhalten.

Katasterkartenwerk

Dies ist die maßstäbliche Darstellung aller Grundstücke, aller Liegenschaften. Es ist also der sogenannte 'darstellende Teil' des Katasters.

Katasterzahlenwerk

Im Zahlenwerk finden sich alle Koordinatenberechnungen, die Koordinaten, die nachgewiesenen Vermessungspunkte, alle topographischen Punkte, die Grenz,- Vermessungs,- Gebäudepunkte, der Nachweis der Ermittlung der Flächen.

Baumkataster

Das Baumkataster versteht sich als Verzeichnis der Park- Straßen- und Stadtbäume. Es wird heute zumeist digital geführt. Die erfassten Bäume werden mit einer großen Menge an Zusatzdaten versehen wie beispielsweise Baumnummer, die GPS-Koordinaten, ebenso oft Dokument- und Fotohinweisen, selbstverständlich die jeweilige Baumart beziehungsweise Gattung. Oft werden Fotos des Baumes mit abgelegt. Weiter sind von Interesse der Status des Baumes, beispielsweise, ob er ein Naturdenkmal ist. Notiert wird das Datum der letzten Kontrolle, wenn es bekannt ist, das Pflanzjahr beziehungsweise das Alter, schließlich das Datum beziehungsweise der Monat oder das Jahr der nächsten Kontrolle, des nächsten Kontrollintervalls.

Friedhofkataster

Das in unseren Tagen zumeist an ein Geoinformationssystem angeschlossene Friedhofskataster ist für die administrativen Tätigkeiten auf einem Friedhof unerlässlich. Es dient ansonsten natürlich der genauen Definition der Lage der Grabstätten.

Straßenkataster

Die meisten Kommunen führen heute ein Straßenkataster. Es dient dazu,  grundlegende Informationen über den Straßenbestand zu sammeln und verfügbar zu machen. Im Straßenkataster u.a. enthalten ist die geographische Zuordnung von Straßen, Inventar wie Verkehrstechnik und Beschilderung sowie z.B. die Eintragung etwaiger Schadstellen.


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Bisherige Kommentare zum Begriff (1)
Dozent (29.07.2019 17:51 Uhr):
Die Liegenschaftskarte gewährt das Eigentumsrecht.Änderung der Katasterkarte sind im Grundbuch einzutragen.Was aber wenn die Karte das Grundstück darstellt, jedoch das Amt sich auf Googleluftaufnahmen stützt und nachträglich behauptet es ist nicht dargestellt was die Flurkarte verdeutlich, sondern das Grundstück hat die Lage und Größe wie aus den Luftaufnahmen hervorgeht.Welche Bedeutung hat dann noch die Flurkarte?






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Kataster – Weitere Begriffe im Umkreis
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