Gibt es Hustensirup bald nur noch auf Rezept?

Publiziert

HeilmittelgesetzGibt es Hustensirup bald nur noch auf Rezept?

Apotheken sollen bisher rund 100 frei verkäufliche Medikamente nur noch auf Verschreibung abgeben dürfen. Der Krankenkassenverband warnt vor steigenden Kosten.

dk
von
dk

Der Winter ist Erkältungs- und Hustenzeit. Für zahlreiche Personen bedeutet dies praktisch ununterbrochenes Schnäuzen, Schniefen und Husten. Bisher ging man dafür in die Apotheke und holte sich ein Erkältungsmittel oder einen Hustensirup. Künftig wird das nicht mehr so einfach sein: Das Heilmittelinstitut Swissmedic hat in einer bisher unveröffentlichten Liste rund 100 Medikamente definiert, die künftig nur noch mit ärztlicher Verschreibung oder mit einer Beratung und Dokumentation durch einen Apotheker bezogen werden dürfen, schreibt der «TagesAnzeiger».

Betroffen sind dadurch auch Arzneimittel, die bisher tausendfach über die Ladentheke gingen, etwa Hustensirup mit dem Wirkstoff Codein. Diese Umstellung dürfte Kosten in dreistelliger Millionenhöhe verursachen, schreibt SVP-Nationalrat Sebastian Frehner in seiner Interpellation zur Thematik.

Mehrkosten befürchtet

Auch der Krankenkassenverband Santésuisse warnt vor höheren Kosten. «Wir befürchten, dass die Prämienzahler mit Mehrkosten konfrontiert werden», sagt Sprecher Matthias Müller. Das wichtigste Anliegen der Kassen sei aber eine Dämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen. «Denn wenn die Kosten steigen, steigen schlussendlich auch die Prämien», sagt Müller. «Das wollen wir nicht.»

Ähnliches befürchtet auch Sara Stalder, Geschäftsleiterin bei der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Sie findet, dass der Bund längst die Spezialitätenliste für Arzneimittel bereinigen und sie nicht noch weiter ausbauen sollte. «Denn die Ärzte und Apotheken werden so immer die teureren, von der Krankenkasse bezahlten Medikamente verschreiben, weil sie eine höhere Marge haben und mehr daran verdienen.»

Bund verweist auf Missbrauchspotenzial

Zudem führten die geplanten Änderungen zu einem Umdenken für den Konsumenten. «Nach der Umstellung werden diese

verwirrt sein, wieso sie ein bisher frei verkäufliches Medikament nur noch auf Rezept erhalten», sagt Stalder.

In der Antwort auf die Interpellation von Nationalrat Frehner verteidigt sich der Bundesrat. So soll die neue Regel nur bei Medikamenten gelten, die einen Wirkstoff mit einem bekannten Missbrauchspotenzial enthalten. Zudem werde nicht mit Mehrkosten gerechnet, da durch die Revision des Heilmittelgesetzes gleichzeitig bisher rezeptpflichtige Medikamente neu auch ohne Rezept abgegeben werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit wird sich dem Thema am kommenden Donnerstag annehmen. Dann auch soll Swissmedic dem Gremium Rede und Antwort stehen.

Deine Meinung