Private Video­über­wachung Wann eine Kamera erlaubt ist

64
Private Video­über­wachung - Wann eine Kamera erlaubt ist

Über­wachungs­kamera. Die Regeln für die Verwendung einer Video­kamera sind streng. © Getty Images / jakkritpimpru

Die Einbruchs­zahlen steigen neuerdings wieder. Viele Haus­besitzer entscheiden sich dafür, eine Über­wachungs­kamera zu installieren. Wir sagen, welche Regeln dafür gelten.

Das eigene Einfamilien­haus und Grund­stück mit einer Kamera zu über­wachen, ist erlaubt. Die Kamera können Haus­besitzer vorsorglich anbringen, um Diebe von einem Einbruch oder Sprayer von einem Graffito abzu­halten. So können sie mithilfe der Über­wachung aber auch Beweise sammeln, wenn sie bereits von Diebstahl oder Sach­beschädigung betroffen waren und denken, dass der Täter wieder­kehrt.

Doch darüber hinaus müssen Haus­besitzer viele Vorschriften einhalten, auch als Vermieter. Sonst besteht die Gefahr, dass sie Persönlich­keits­rechte zum Beispiel ihrer Nach­barn verletzen. Das gilt sogar für Kamera-Attrappen. Die Stiftung Warentest erklärt, worauf zu achten ist.

Angebot auswählen und weiterlesen

64

Mehr zum Thema

64 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Testibus am 12.07.2023 um 15:53 Uhr
    Cam nur als Ersatz für selbst rausgucken

    Eine Cam die nur so funktioniert, dass man das Bild, z.B. auf dem Tablet in Echtzeit verfolgen und nichts aufgezeichnet werden kann, würde ich gerne an meinem Haus installieren. Denn mit den eigenen Augen kann man ja auch von morgens bis abends gucken, was sich im Garten, vor dem Haus und auf der Straße tut.
    Mein Nachbar gegenüber hat übrigens eine drehbare webcam - den werde ich demnächst darauf ansprechen - das geht natürlich gar nicht.

  • Testibus am 12.07.2023 um 15:46 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Dirk7777777 am 01.06.2023 um 14:49 Uhr
    Nachbarschaftsstreit um den Datenschutz

    Also: Wenn meine Kamera definitiv nur mein Grundstück bzw. Stellplatz filmt und dort nur Personen, die mit den Aufnahmen einverstanden sind, kann mir also keiner was. Ich werde entsprechende beschildern und die Kamera entsprechend ausrichten an der Befestigung. Wenn sich dann noch jemand gestört fühlen sollte, verweise ich Ihn an die Aufsichtsbehörde und auf die gut lesbare Beschilderung. Ich habe jedenfalls keine Lust mit Nachbarn oder der Hausverwaltung darüber (weiterhin) zu diskutieren.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2023 um 11:21 Uhr
    Nachbarschaftsstreit um den Datenschutz

    @Dirk7777777: Wir kennen keine Instanz, die die Rechtmäßigkeit von Datenerhebungen vorab und unabhängig prüft. Dazu müssten Sie sich selbst schlau machen oder einen geeigneten Anwalt fragen. Wenn es bereits Aufnahmen gibt, die Kamera also bereits hängt und in Betrieb ist, dann dürfte die Pflicht zur Meldung von Datenschutzverstößen greifen, hier:
    https://dsgvo-gesetz.de/art-33-dsgvo/ oder sogar hier:
    https://dsgvo-gesetz.de/art-34-dsgvo/.
    Unabhängig davon ist es auf jeden Fall ratsam, sich selbst an den jeweiligen Datenschutzbeauftragten zu wenden. Die Selbstmeldung darf nicht verwendet werden, um ein Straf- oder Bussgeldverfahren einzuleiten, siehe jeweils Absatz 4 von https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__42.html
    und
    https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__43.html.

  • Dirk7777777 am 20.05.2023 um 09:02 Uhr
    Nachbarschaftsstreit um den Datenschutz

    Zunächst vielen Dank. An welche Stelle kann ich meine Kameraaufnahme senden, zur unabhängigen Überprüfung der Rechtmäßigkeit? Kann ich mich beispielsweise an den Datenschutzbeauftragten der Aufsichtsbehörde wenden oder an das örtliche Landratsamt?