Der Vater als rechtloser Zahlesel

von Manndat

Bild: 123rf @auremar
Noch immer müssen Väter um ihre Kinder kämpfen. Und selbst das reicht häufig nicht aus.

In unserer Serie über den Missbrauch von Vätern als geschlechterpolitisches Nutzvieh haben wir in unseren Beiträgen „Der Vater als frauenpolitisches Nutzvieh“ und „Der Vater als rechtloses Nutzvieh“ darüber berichtet, wie Väter faktisch nahezu rechtlos gestellt werden und von der Politik lediglich als Mittel zum frauenpolitischen Zweck dienen. In dieser Serie darf natürlich nicht der Missbrauch von Vätern als faktisch rechtlosem Versorgungsvater fehlen. Der Artikel von Christoph Schäfer aus der FAZ vom 28.5.2018 ist dafür eine sehr gute Möglichkeit.

Nach der Trennung bleiben die Kinder fast immer bei der Mutter. Einige Ex-Frauen nutzen das aus und erpressen die Väter: Wenn du sie sehen willst, musst du zahlen.

(…)Jedes Jahr werden dem Statistischen Bundesamt zufolge ungefähr 160.000 Ehen geschieden. In ihnen leben etwa 130.000 minderjährige Kinder. Hinzu kommen weitere rund 70.000 Kinder, deren Eltern nicht verheiratet waren. Und für jedes Kind muss nach der Trennung geklärt werden, bei welchem Elternteil es künftig leben wird. (…) Häufig [müssen] die Richter entscheiden. (…) In 88 Prozent der Fälle erzieht die Mutter die Kinder und der Vater zahlt dafür.

Allerdings erhält auch der Mann zwei Dinge. Zum einen bekommt er in 95 Prozent der Fälle ein gemeinsames Sorgerecht, darf also über den Wohnort, die Schule, die Religion und größere medizinische Behandlungen mitbestimmen. Zum anderen erhält er fast immer ein sogenanntes Umgangsrecht. (…)

Soweit die Theorie. Die Praxis sieht anders aus, wie wir in unseren beiden letzten Artikeln dieser Serie schon dargestellt haben.

Der Fall Johannes

Johannes (…) ist Mitte zwanzig und Student, die Mutter seines Kindes ebenfalls. Laut Gesetz verdient Johannes zu wenig, um Unterhalt zahlen zu müssen. Das hilft ihm aber nicht. Unter der Hand gibt er der Mutter jeden Monat 60 Euro. Für ihn ist das viel Geld, doch Johannes sieht keine andere Chance: ‚Wenn ich ihr die 60 Euro nicht zahle, erlaubt sie mir nicht mehr, bei ihr vorbeizukommen und meinen Sohn zu besuchen.‘

Rechtlich gesehen ist das Erpressung, denn Johannes hat einen Anspruch darauf, sein Kind regelmäßig zu sehen. Doch Recht haben und zu seinem Recht zu kommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Johannes jedenfalls berichtet: ‚Wenn ich ihr das Geld nicht gebe, erfindet sie Ausflüchte, warum es gerade nicht geht.‘ Mal sei dann das Kind krank, mal die Mutter. Oder sie mache einfach nicht die Tür auf. (…).

Der Fall Sebastian

Rein juristisch kann der Vater, wenn der Umgang verweigert wird, beim Familiengericht einen „Antrag auf Umgang mit dem Kind“ stellen. Richterlich kann ein Ordnungsgeld verhängt, ein neutraler Umgangspfleger eingesetzt oder sogar Ordnungshaft gegen den Umgangsverweigerer verhängt werden.

‚Aber das dauert natürlich, da gehen die Schriftsätze dann erstmal hin und her‘, berichtet die Frankfurter Rechtsanwältin Elisabeth Koch aus dem Alltag vor den Familiengerichten. ‚Und natürlich kann man ungeheuer schikanieren und zum Beispiel einen Urlaub kaputt machen.‘ Wenn der Papa Tickets für den Flug nach Griechenland gekauft hat, reichen dafür schon zwei Stunden Verspätung aus.

(…) Kaum war die Trennung besprochen, tauschte seine Frau das Türschloss des gemeinsamen Hauses aus. Sie erstattete Anzeige wegen Körperverletzung, weil er sie getreten habe und eine weitere, weil er das gemeinsame Kind geschlagen habe. Eine dritte, weil er pädophil sei und die Tochter missbraucht habe. Ihr Anwalt schickte alle Anzeigen zusätzlich ans Jugendamt. ‚Es war und ist der totale Vernichtungskrieg‘, berichtet Sebastian. Er brauchte Monate, um die Vorwürfe durch Gutachten zu entkräften, und drei Jahre, um wenigstens seine Hosen, Schuhe und Möbel aus jenem Haus rausholen zu dürfen, das laut Grundbuch zur Hälfte ihm gehört. (…) Aktueller Stand: Seine Frau will 700 Kilometer weit wegziehen, dadurch könnte er seinen Sohn kaum noch sehen.

Die Politik tut nichts, das Bundesforum Männer kneift

Die Politik könnte natürlich an dieser Situation etwas ändern. Aber sie sieht nicht nur tatenlos zu. Die politisch Verantwortlichen tragen die Hauptverantwortung, dass sich an diesem Elend nichts ändert. Ein entsprechender Antrag der FDP im Bundestag ist von der CDU/CSU, der SPD, der AfD, der Linken und den Grünen abgeschmettert worden. Zu fest ist in der CDU/CSU, der SPD, der AfD, bei den Linken und bei den Grünen das archaische Vaterbild des Versorgers verankert, also auch bei denen, die medienwirksam immer über den Aufbruch alter Rollenbilder schwadronieren.

Das Bundesforum Männer, jene vom Frauenministerium initiierte und finanzierte Männermeinung aus frauenpolitischen Gnaden, hält sich zurück und sieht es schon als tollen Erfolg, dass die für diese Zustände verantwortlichen Politiker sich zumindest schon so weit herablassen, das Wechselmodell im Bundestag zu debattieren, traut sich aber nicht, eine weniger väterdiskriminierende Regelung konkret zu fordern.

Deshalb machen MANNdat e.V., das Forum Soziale Inklusion e.V., Trennungsväter e.V., der Väteraufbruch für Kinder Köln e.V. und die IG Jungen, Männer, Väter das, wofür das Bundesform Männer mit Steuergeldern bezahlt wird, aber nichts tut.

MANNdat e.V., das Forum Soziale Inklusion e.V., Trennungsväter e.V., der Väteraufbruch für Kinder Köln e.V. und die IG Jungen, Männer, Väter fordern eine grundlegende Gesetzesänderung, um diese menschenverachtenden Zustände zu beenden. Sie fordern, das Wechselmodell, bei dem sich Vater und Mutter die Betreuung jeweils zur Hälfte teilen, als Regelfall vorzusehen.

Hat Ihnen der Artikel gefallen? Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Lesermeinungen

  1. By Pedro

    Antworten

    • By Karl

  2. By Chris

    Antworten

  3. By supertyp

    Antworten

  4. By Michael K.

    Antworten

    • By Dr. Bruno Köhler

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte beachten Sie, dass Kommentare mindestens 5 und höchstens 1500 Zeichen haben dürfen.

Zitate können mit <blockquote> ... </blockquote> gekennzeichnet werden.

Achtung: Wenn Sie einen Kommentar von einem Smartphone verschicken, wird der Text manchmal von der Autofill-Funktion des Smartphones durch die Adresse ersetzt. Wenn Sie den Kommentar absenden, können wir den originalen Text nicht wiederherstellen.

Niemand mag Pop-ups!

Aber immerhin stehe ich nicht mitten auf der Seite. Wenn Sie sich für unseren Newsletter anmelden wollen, tragen Sie sich hier ein. Es lohnt sich!

Ihre Daten sind sicher! Die Email verwenden wir nur für den Newsletter. Sie können sich jederzeit abmelden.