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In Berlin erfreuen sich Shisha-Bars großer Beliebtheit.

© dpa

Nichtraucherschutz in Berlin: Kolat fordert Rauchergesetz auch für Shisha-Bars

Gesundheitssenatorin Dilek Kolat, SPD, will Shisha-Bars stärker in die Pflicht nehmen. Am Dienstag wird ein entsprechende Gesetzesentwurf vorgestellt.

Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kolat möchte strengere Vorschriften für Shisha-Bars durchsetzen. Nach Tagesspiegel-Informationen wird die SPD-Politikerin deshalb am Dienstag einen Gesetzesentwurf im Senat vorstellen, von dem es aus Koalitionskreisen heißt, er werde dort wohl angenommen. Demnach soll die Ausnahmeregelung für Wasserpfeifen wegfallen – das vor zehn Jahren beschlossene Nichtraucherschutzgesetz gilt derzeit nicht für Shisha-Bars. Senatorin Kolat beabsichtigt zudem, auch E-Zigaretten und E-Wasserpfeifen einzuschließen sowie das klassische Rauchverbot auf Spielplätze und Krankenhausgärten auszudehnen. Bei Verstößen sollen höhere Bußgelder drohen.

Keine verlässlichen Daten

Der Vorstoß bedeutet für Shisha-Bars, dass sie sich genauso um Nichtraucherschutz kümmern müssten, wie es Kneipen, Restaurants und Kantinen mit Blick auf reguläre Tabakerzeugnisse tun müssen: Zigaretten, Zigarren und Pfeifen sind dort verboten. Nun sollen auch Shisha-Bars in Raucher- und Nichtraucherbereiche aufgeteilt werden – oder die Betreiber melden ihre Lokale explizit als Rauchergaststätte an. Dann dürften sie keine Speisen servieren.

Ob sich damit für viele der Lokale überhaupt etwas ändern würde, steht somit nicht fest. Denn darüber, welche Shisha-Bar was genau in ihren Räumen anbietet, gibt es keine verlässlichen Daten. Wie viele Shisha-Bars es in Berlin gibt, ist ebenfalls nicht bekannt. Die Bezirke, nicht das Land sind für derlei Gewerbe zuständig. Behördeninternen Schätzungen zufolge gibt es mehr als 1000 solcher Einrichtungen in der Stadt, wobei nicht alle vorrangig als Shisha-Bar ausgewiesen sind.

Nichtraucherschutz ist Ländersache

„Im Sinne eines präventiven Gesundheitsschutzes ist daher die Verwendung von E-Zigaretten, E-Wasserpfeifen und Wasserpfeifen mit Dampfsteinen, Kräutermischungen und Gelen sowie von Tabakerhitzern unabhängig vom Nikotingehalt in den bestehenden Nichtraucherzonen zu untersagen“, schreibt Kolats Verwaltung in dem Entwurf.

„Die Verwendung dieser Produkte in Nichtraucherschutzbereichen würde zu einer Renormalisierung des Rauchens in der Gesellschaft führen und damit die Erfolge der Nichtraucherschutzgesetzgebung zunichte machen.“ Für Ordnungsamt und Gewerbeaufsicht sei außerdem nicht nachvollziehbar, ob echter Tabak oder Nikotinfreies geraucht wird. Nichtraucherschutz ist Ländersache. Sollte die Senatskoalition dem Entwurf zustimmen, dürfte das Gesetz im Herbst im Abgeordnetenhaus besprochen werden. Möglich ist, dass die Vorschriften dann 2019 in Kraft treten.

Erst vor wenigen Wochen hatten sich Anwohner im bürgerlichen Friedenau verärgert gezeigt, weil dort immer mehr Shisha-Bars eröffneten. Die Kundschaft bestehe meist aus Männern, womöglich auch aus Angehörigen des Rotlichtmilieus, die sich in der Nähe zudem Autorennen lieferten. Die SPD in der Bezirksverordnetenversammlung sprach sich für eine Begrenzung von Shisha-Bars aus.

Unabhängig vom Nichtraucherschutz, berichten Beamte, fielen Mitarbeiter und Gäste in Shisha-Bars auffallend oft bei Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Steuer- und Sozialversicherungsbetrug und Hehlerei auf. Was nicht bedeutet, dass zahlreiche Shisha-Bars nicht völlig korrekt geführt werden.

Nicht nur in Berlin wird über solche Lokale gestritten. In Schleswig-Holstein fordern Politiker strengere Regeln, weil Gäste mehrfach Kohlenmonoxidvergiftungen erlitten hatten. Im Rheinland sei geschmuggelter Shisha-Tabak gefunden worden. Auch in sächsischen Städten, hieß es von Ermittlern, registriere man rund um Shisha-Bars mehr Straftaten als um andere Lokale.

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