Wofür kann A, R, S, C, H, L, O, C, H sonst noch stehen?

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BundesgerichtsurteilWofür kann A, R, S, C, H, L, O, C, H sonst noch stehen?

Ein Mann wurde verurteilt, weil er einen anderen via Einzahlungsscheine beleidigte. Das Bundesgericht glaubte nicht an einen Zufall.

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A. aus dem Kanton Basel-Landschaft schuldete dem Lieferanten B. 1957.50 Franken. Die bezahlte er am 17. Mai 2017 auch – aber nicht, ohne beleidigend zu werden. Den Betrag überwies er mit neun Einzahlungsscheinen. Jeden versah er mit einem einzelnen Buchstaben: A, R, S, C, H, L, O, C und H.

Das liess sich B. nicht gefallen und zeigte A. an. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt verurteilte den Mann im September 2017 wegen Beschimpfung und sprach eine Busse von 150 Franken aus. Weil A. das nicht akzeptierte, zog er vors Strafgericht Basel-Landschaft. Auch dieses sprach den Mann schuldig (20 Minuten berichtete). Später wurde das Urteil auch vom Kantonsgericht Basel-Landschaft bestätigt.

Wahrscheinlichkeit: 0,001 Prozent

A. wollte weiterhin nichts von einer Beleidigung wissen und zog vors Bundesgericht. Das kommt ihn nun teuer zu stehen: Die obersten Richter weisen seine Beschwerde gegen das Baselbieter Urteil ab und legen ihm die Gerichtskosten von 3000 Franken auf.

Vergeblich hatte A. auch vor dem Bundesgericht argumentiert, er habe lediglich neun einzelne Buchstaben in zufälliger Reihenfolge aufgeschrieben. Das Wort sei zufällig entstanden, die Buchstaben stammten aus einem Monopoly-Spiel. Die Bundesrichter recherchierten aber, dass A. die Einzahlungen genau in der Reihenfolge getätigt hatte, dass die «Arschloch»-Beleidigung herauskam. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese Reihenfolge auch rein zufällig eingestellt hätte, liege bei 0,001 Prozent.

War «Scholarch» gemeint?

Auch die zweite Verteidigungslinie von A., wonach er eigentlich das Wort «Scholarch» habe bilden wollen, überzeugte die Richter nicht. «Scholarch» bezeichne den Leiter einer höheren Bildungseinrichtung, heisst es im Urteil. Es sei «absurd anzuehmen, der Beschwerdeführer habe dieses Wort mitteilen wollen.» Die Prozessführung sei «trölerisch», so das Bundesgericht: Der Beleidigte habe «die Botschaft so verstanden, wie sie vom Verfasser gemeint war» (siehe Urteil).

Die Twitter-Nutzerin Ann Wältin machte auf das Urteil vom 17. Dezember 2019 aufmerksam. Mittlerweile wurde es tausendfach gelikt und belustigt kommentiert. «Vielleicht war es eine Abkürzung für: Allerbester Rothaariger Sekttrinkender Capstragender Hundebesitzender Lebendiger Ordnungsliebender Charmanter Hasenzüchter?», mutmasst jemand.

Ein anderer schreibt: «Gemeint war ‹chlorasch›, also eine Farbigkeit zwischen Chlor und aschfahl.» Das sei sogar als Kompliment gemeint: «Damit wollte der A. mitteilen, wie neidisch (grün) ihn die Intelligenz und Schönheit des Zahlungsempfängers machen!»

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