Bundesrat will Verbot von Waffenexport lockern

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Kriegsmaterial für BürgerkriegsländerBundesrat will Verbot von Waffenexport lockern

Der Export von Schweizer Kriegsmaterial in Konfliktgebiete war bisher verboten. Der Bundesrat will die Regeln nun lockern.

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Der Bundesrat will Kriegsmaterialexporte ermöglichen. Das hat er am Freitag entschieden. Schweizer Rüstungsfirmen sollen unter gewissen Umständen Waffen auch in Länder exportieren dürfen, die in einen internen bewaffneten Konflikt verwickelt sind.

Am Donnerstag verlangte Bundesrat Johann Schneider-Ammann, dass Schweizer Kriegsmaterial unter gewissen Bedingungen auch in Länder mit Bürgerkriegssituationen exportiert werden können. Schweizer Waffenexporte in solche Länder sind bis heute verboten.

Gemäss zuverlässigen Informationen, die dem «Tagesanzeiger» vorlagen, beantragte der Wirtschaftsminister im Gesamtbundesrat eine entsprechende Änderung der Kriegsmaterialverordnung. An seiner Sitzung am Freitag hat der Bundesrat diesbezüglich entschieden. Eine solche Verordnungsänderung kann der Bundesrat in eigener Kompetenz beschliessen.

Schneider-Ammann reagiert auf Hilferuf der Rüstungsindustrie

Schneider-Ammann will Waffenexporteunter gewissen Bedingungen erlauben – und zwar immer dann, «wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial im internen bewaffneten Konflikt eingesetzt wird». Künftig können etwa Kriegsmateriallieferungen an die Marine eines Bürgerkriegslandes erlaubt sein. Dahinter steht die Annahme, dass die Marine selbst nicht in den Konflikt verwickelt ist.

Mit seinem Antrag reagiert Schneider-Ammann auf Klagen der Schweizer Rüstungsindustrie. Im September 2017 verlangten 13 Rüstungsfirmen und ihre Zulieferer in einem Brief an die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats, die Aufweichung der Exportregeln. Grund dafür sei ein drastischer Rückgang der Exporte, der die Existenz der gesamten Schweizer Wehrtechnikindustrie in Frage stelle.

Übernommen von Tagesanzeiger, bearbeitet von 20 Minuten.

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