Bendrit muss bei Staatsanwältin antraben

Aktualisiert

Grobe Verletzung der VerkehrsregelnBendrit muss bei Staatsanwältin antraben

Dem Facebook-Komiker dürfte nach dieser Vorladung das Lachen vergangen sein: Mitte Dezember wird er als Beschuldigter von der Staatsanwaltschaft Zürich vorgeladen.

Qendresa Llugiqi
von
Qendresa Llugiqi

«Qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln» – so lautet der Vorwurf der Zürcher Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte: ausgerechnet Facebook-Komiker Bendrit Bajra, der für viele Jugendliche ein Vorbild und selbst Autoverkäufer ist. Am 11. Dezember wird er voraussichtlich einen ganzen Vormittag lang von einer Staatsanwältin angehört. Ein Foto der Vorladung postete der Social-Media-Star am Montagabend in seiner Instagram-Story. Dazu schrieb er: «Ehm ... Okey ...»

Nach Rücksprache mit seinem Anwalt teilt Bendrit mit: Es werde sich alles aufklären. «Es soll keine Vorverurteilung gemacht werden. Ich bin unschuldig.» Mehr werde er erst nach dem Termin am 11. Dezember sagen.

Staatsanwaltschaft bestätigt Strafverfahren

Was genau Bendrit vorgeworfen wird, bleibt daher unklar. Christian Philipp, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich bestätigt, dass gegen Bendrit ein Strafverfahren wegen «mehrfacher, teils qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln» geführt wird. Bendrit werde vorgeworfen, als Täter oder als Mittäter / Gehilfe bei einer Fahrt die Verkehrsregeln so verletzt zu haben, dass das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern hoch war.

Wegen des laufenden Verfahrens könne die Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben machen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Freiheitsstrafe von ein bis vier Jahren

Das Gesetz wird noch konkreter: Unter qualifizierte grobe Verkehrsverletzung fallen beispielsweise Geschwindigkeitsexzesse, riskante Überholmanöver oder ein illegales Rennen. Im Extremfall drohen Bendrit laut dem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt Yann Moor von der Kanzlei Prof. Giger & Partner bis zu vier Jahre Freiheitsstrafe. «In der Regel wird diese aber nicht vollzogen, sondern unter Ansetzung einer Probezeit aufgeschoben.»

Wirklich absitzen müsste ein Beschuldigter die Strafe bloss, wenn bereits im Vorfeld relevante Strafen gegen ihn ausgesprochen worden wären. Eine Verurteilung würde den Autohändler aber auf jeden Fall schwer treffen. Moor: «Sollte Bendrit nach Art. 90 Abs. 3 verurteilt werden, hat er mit Sicherheit zwei Jahre lang keinen Fahrausweis mehr und darf keine Autos mehr lenken.» Über das frühere Verhalten von Bendrit im Strassenverkehr kann die Zürcher Staatsanwaltschaft keine Angaben machen.

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