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Nach drei Wochen

Polen: Margot aus U-Haft entlassen

Die Verhaftung der queeren Aktivistin hatte weltweit für Schlagzeilen und zu Protesten im In- und Ausland geführt.


Margot (r.), inzwischen mit ihrem Spitznamen eine der bekanntesten Personen Polens, mit Mitstreiterin kurz vor ihrer Verhaftung vor drei Wochen (Bild: Przemysław Stefaniak / Bart Staszewski)

  • 28. August 2020, 21:51h 1 3 Min.

Nach drei Wochen Untersuchungshaft in einem speziell dafür ausgelegten Gefängnis in Plock ist die queere Aktivistin Malgorzata S., bekannt unter ihrem Spitznamen Margot, wieder auf freiem Fuß. Auf Berufung ihrer Anwälte ordnete ein Gericht in Warschau am Freitagnachmittag ihre sofortige Freilassung aus der Einzelzelle an, da keine weiteren Haftgründe vorlägen. Details wurden zunächst nicht bekannt, die Freilassung sei aber gegen 18 Uhr erfolgt.

Die nicht-binäre Aktivistin aus Warschau, die weibliche Pronomen bevorzugt und von Justizminister Zbigniew Ziobro in den letzten Wochen durchgehend mit männlichem Vornamen und Begriffen wie "Bandit" belegt wurde, war am Freitag vor drei Wochen in der Hauptstadt verhaftet worden – ihr werden Sachbeschädigung und Körperverletzung im Zusammenhang mit einer Aktion gegen einen Hassbus vorgeworfen. Als LGBTI-Aktivist*innen den Polizeiwagen mit der inhaftierten Margot blockierten, kam es dabei und im Laufe des weiteren Abends zu fast 50 Festnahmen und unerwarteter Polizeigewalt (queer.de berichtete). Die Bilder gingen um die Welt und sorgten für Entsetzen über eine weitere Verschlechterung der Lage für LGBTI in Polen; es kam zu Solidaritätskundgebungen mit Margot in vielen polnischen Städten und auch auf der ganzen Welt. Ihr Name trendete mehrfach im polnischen Twitter und wurde zu einem Schlachtruf und einem Symbol, zugleich zu einem Dauerthema homofeindlicher Politiker und ihnen nahestender Medien, speziell des öffentlich-rechtlichen Senders TVP.

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Die Aktivistin der Gruppe "Stop Bzdurom" (Stoppt den Unsinn) war bereits Mitte Juni aus einer Wohnung heraus von Zivilbeamten ohne Schuhe und ordentliche Bekleidung festgenommen, in einen unmarkierten Wagen gezerrt und zu einem Verhör gebracht worden (queer.de berichtete). Erst am nächsten Tag kam sie durch ein Gericht frei, das einen Antrag auf Untersuchungshaft zunächst abgelehnt hatte, in Berufung vor drei Wochen dann aber eine zweimonatige U-Haft anordnete. Den entsprechenden Antrag begründete die Staatsanwaltschaft mit Flucht- und Verdunkelungsgefahr, die Aktivistin habe zudem keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht.

Weltweiter Einsatz für Margot

Die Art der Festnahme und die Untersuchungshaft wurde von queeren Aktivist*innen, aber auch vielen Medien und gar dem Anwaltsverein als unverhältnismäßig kritisiert. Letzte Woche forderte ein Offener Brief von prominenten internationalen Schriftsteller*innen und Filmschaffenden wie Pedro Almodóvar oder Volker Schlöndorff eine sofortige Freilassung (queer.de berichtete). Margot sei eine "politische Gefangene, die gefangen gehalten wird, weil sie sich weigert, Entwürdigung zu akzeptieren", heißt es in dem Brief. Zwölf polnische Prominente, darunter der Oberrabbiner von Polen, hatten zudem dem Gericht eine Bürgschaftserklärung vorgelegt.

S. wird vorgeworfen, Mitte Juni zusammen mit anderen Mitgliedern von "Stop Bzdurom" einen Hass-Bus einer ultrakatholischen Organisation gestoppt zu haben, der mit homo- und transfeindlichen Botschaften auf Transparenten und via Megaphon in jenen Wochen durch Warschau fuhr. Strafanzeigen gegen den Bus blieben bislang erfolglos. Dem Bus hatten sich bereits mehrfach Bürger friedlich entgegengestellt. An jenem Junitag wurde der Wagen beschädigt: Reifen und Leinwand wurden zerschnitten, der Spiegel zerbrochen, das Nummernschild abgelöst, die Rückfahrkamera beschädigt und das Fahrzeug mit Farbe beschmutzt. Margot werden gemeinschaftliche schwere Sachbeschädigung sowie Körperverletzung vorgeworfen – bei einer Rangelei mit dem Fahrer sei dieser verletzt worden.


Der Bus nach den Beschädigungen (Bild: Stop Bzdurom / facebook)

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Aktion strafverschärfend als Hooliganismus, für die einzelnen Vorwürfe sind maximale Freiheitsstrafen zwischen zwei und fünf Jahren vorgesehen. Auch nach der U-Haft laufen die Ermittlungen gegen die Aktivistin, die Meldeauflagen unterliegt, und die Überprüfung einer Anklage weiter.

Kurz vor ihrer U-Haft war Margot mit Mitstreitenden erneut zu einem Verhör zu einem weiteren "Vergehen" festgenommen worden (queer.de berichtete). Bei ihnen soll es sich um die Aktivist*innen handeln, die Ende Juli Regenbogenflaggen an mehreren Statuen in Warschau, darunter einer prominenten Jesus-Skulptur, angebracht haben sollen. Dabei kam es zu keinen Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt allerdings wegen Verletzung religiöser Gefühle, was mit bis zu zwei Jahren Haft belegt werden kann. (nb)

#1 KaiJAnonym
  • 29.08.2020, 13:27h
  • Der Vorwurf des Hooliganismus kann nur an den Staat selbst gehen, die Bekleidung mit der Regenbogenfahne nur mit der Religion konform sein und mögliche Sachbeschädigung und Körperverletzung nur als Notwehr im Sinne der Herstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse gesehen werden. Die globale demokratische Öffentlichkeit muss insbesondere jetzt weiter alles in ihrer Macht stehende tun und den auch inzwischen staatlichen Hooliganismus zurückdrängen und für Rechtsstaatlichkeit sorgen.
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