SVP unterstützt die Wiederwahl Laubers

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Umstrittener BundesanwaltSVP unterstützt die Wiederwahl Laubers

Während sich die SVP hinter Bundesanwalt Michael Lauber stellt, geben die Grünen keine Wahlempfehlung ab.

Die Fraktionen der SVP und der Grünen haben am Dienstag den umstrittenen Bundesanwalt Michael Lauber angehört. Die SVP unterstützt die Wiederwahl Laubers, die Grünen geben keine Wahlempfehlung ab.

Für die SVP-Fraktion gab die Wahrung der Kontinuität den Ausschlag, wie sie am Dienstagabend mitteilte. Zugleich verlangte sie bei der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) eine Entflechtung und reicht dazu eine Parlamentarische Initiative ein.

Rückkehr zum vorherigen Aufsichtssystem

Darin verlangt die Fraktion, dass die Aufsicht über die administrativen Belange der Bundesanwaltschaft beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) liegen soll. Die fachliche Aufsicht soll das Bundesgericht führen.

Damit wäre gemäss der Partei sowohl die fachliche Kompetenz als auch die politische Unabhängigkeit der Aufsicht gewährleistet. Sollte sich das Parlament dem anschliessen, wäre das eine Rückkehr zum vorherigen Aufsichtssystem.

Zum Systemwechsel sah sich das Parlament im Zuge der Querelen zwischen dem damaligen SVP-Bundesrat Christoph Blocher und dem gleichzeitig amtierende Bundesanwalt Valentin Roschacher veranlasst. Dieser Zwist führte zu Unklarheiten und Zuständigkeitskonflikten.

Keine Wahlempfehlung

Die Fraktion der Grünen beschloss nach der Anhörung, das Stimmgeheimnis ihrer Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu wahren. Deshalb verzichtet sie auf eine Wahlempfehlung.

Die Fraktionsangehörigen stellten Lauber in einer langen Anhörung kritische Fragen, wie die Grünen mitteilte. Wie die Grünen macht auch die CVP-Fraktion keine Wahlempfehlung. Sie begründete das vor Wochenfrist damit, dass die Wahl des Bundesanwalts nicht politisiert werden sollte. Die FDP-Parlamentarier hingegen stellten sich hinter Lauber.

Der Bundesanwalt war zu den Terminen bei SVP und Grünen am Dienstag durch Seiteneingänge und nicht öffentliche Bereiche ins Bundeshaus geschleust worden.

Lauber stellt sich am 25. September der Bundesversammlung zur Wiederwahl. Die Gerichtskommission (GK) der Räte empfiehlt mit 9 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung, ihn nicht wieder zu wählen. Ein Grund für die negative Empfehlung ist laut dem Bericht der GK das «gestörte Verhältnis» zwischen Bundesanwalt und Aufsichtsbehörde.

Gegenseitige Vorwürfe

Die Aufsichtsbehörde führt seit Mai ein Disziplinarverfahren gegen Lauber. Grund sind informelle Treffen Laubers mit Fifa-Chef Gianni Infantino.

Am vergangenen Freitag richtete AB-BA den Vorwurf an Lauber, er behindere ihr Verfahren. Er habe zwei Personen faktisch untersagt, an Befragungen teilzunehmen, und die Bundesanwaltschaft gebe angeforderte Dokumente nicht heraus.

Lauber selbst kritisierte in einer Stellungnahme an das Parlament, die AB-BA halte sich nicht an gesetzliche Vorgaben. Sie verweigere ihm seit fünf Monaten systematisch das rechtliche Gehör. Auch ein Bundesanwalt habe das Recht auf einen fairen Prozess. (sda)

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