Entwicklung der E-Akte :
Die dritte Gewalt wird digital

Von Helmut Schwan, Frankfurt
Lesezeit: 4 Min.
Aus für das geduldige Paper: In hessischen Gerichten wird sich in Zukunft durch die E-Akte gescrollt. Ab 2022 sogar verbindlich für alle Gerichte.
Hessen ist einer der Vorreiter im elektronischen Rechtsverkehr. Von 2022 an dürfen Gerichte und Anwälte nicht mehr auf Papier kommunizieren. Die Sicherheit gilt als größtes Problem.

Wenn der Richter sich auf dem Podium ächzend nach hinten dreht, vom Regal eine Akte greift und sie krachend vor sich auf den Tisch fallen lässt, dann weiß der erfahrene Anwalt, dass er nun lieber etwas Vorsicht walten lassen sollte. In einigen Jahren wird es solche Stimmungsindikatoren nicht mehr geben, sollten die Pläne für den elektronischen Rechtsverkehr Realität werden. Das papierne Konvolut wird ersetzt durch die E-Akte, Schriftsätze kommen in Sekundenbruchteilen statt erst nach Tagen an, über ein Portal kann der Anwalt jederzeit „Akteneinsicht“ nehmen. Und in den Gerichtssälen scrollen Richter und Rechtsbeistände in ihren Laptops hinauf und hinunter, statt in den mitunter ziemlich zerfledderten Blattsammlungen verzweifelt nach dem vielleicht alles entscheidenden Schriftstück zu suchen.

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