Das Magazin und sein Reporter dürfen nun beispielsweise nicht mehr behaupten, dass sich auf den Konten von Uli Hoeneß bei der Züricher Bank Vontobel „durchgehend Werte von addiert bis zu 500 Millionen Schweizer Franken befunden“ hätten. Auch einen Zusammenhang zwischen Aktiengeschäften in Hoeneß‘ Depot und Sponsorengeschäften darf der ‚Stern‘ nicht mehr herstellen.
Des Weiteren befand das Gericht über vom ‚Stern‘ getroffene Äußerungen zum Thema Dividendenstripping und zu angeblich erheblichen Summen auf Nummernkonten dreier anderer Schweizer Banken, die vom Hoeneß-Konto bei Vontobel abgeflossen sein sollen. Der Verlag stützt seine Informationen unter anderem auf einen Informanten, der bei Vontobel arbeite. Die Staatsanwaltschaft München II hat allerdings nicht annähernd so hohe Beträge auf Hoeneß Konten festgestellt.
Berichten der ‚Süddeutschen Zeitung‘ zufolge hat die 24. Zivilkammer den Streitwert auf 200.000 Euro festgelegt. Die Prozesskosten seien danach jeweils zur Hälfte vom Verlag und vom Reporter zu tragen. ‚Stern‘-Anwalt Fricke liegt die Höhe des Streitwerts bisher allerdings nicht schriftlich vor.
Der Verlag hat Berufung gegen das Urteil angekündigt.
Vertreter Uli Hoeneß
Nesselhauf (Hamburg): Michael Nesselhauf (Presserecht)
Vertreter ‚Stern‘
CMS Hasche Sigle (Hamburg): Michael Fricke (Presserecht)
Inhouse (Hamburg): Dr. Kirsten von Hutten
Landgericht Hamburg, 24. Zivilkammer
Simone Käfer (Vorsitzende Richterin)
Hintergrund: Nesselhauf gehörte von Beginn des Steuerprozesses an zum anwaltlichen Team von Hoeneß. Der Presserechtler pflegt eine langjährige Mandantenbeziehung zum FC Bayern sowie zu Uli Hoeneß. Verlagsanwalt Michael Fricke ist ebenfalls seit langen Jahren für die Verlagsgruppe Gruner + Jahr tätig, zu der das Magazin ‚Stern‘ gehört.