Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung

Hoeneß verzichtet auf Revision

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  • JUVE

Nach dem Urteil des Landgerichts München verzichtet Uli Hoeneß überraschend auf eine Revision und akzeptiert sein Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, die er wegen Steuerhinterziehung erhielt. Zugleich erklärte er den Rücktritt als Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender des FC Bayern München. Den Vorsitz übernimmt nun Adidas-Chef Herbert Hainer.

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Die Entscheidung von Hoeneß kam vor allem deshalb überraschend, weil der Hoeneß-Verteiger Hanns Feigen direkt nach dem Urteil angekündigt hatte, das Urteil beim BGH auf den Prüfstand stellen zu wollen. In ihrem Plädoyer hatte die Verteidigung noch darauf gesetzt, dass die Selbstanzeige vom Januar 2013 korrekt war und strafbefreiend wirkt. Selbst wenn man von einer formalen Unwirksamkeit ausgehe, scheide eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung aus, weil Hoeneß selbst zur Steuerehrlichkeit zurückgekehrt sei, so Feigen. Er habe bereits in seiner Anzeige das Ausmaß der Steuerhinterziehung eingeräumt und sogar einen ausreichenden Sicherheitspuffer eingebaut. Die Hoeneß-Anwälte stellten sich vor allem auf den Standpunkt, dass die Selbstanzeige nicht zwingend formal korrekt sein müsse. Entscheidend komme es darauf an, dass der Umfang der Steuerhinterziehung offenbart würde.

Die Staatsanwaltschaft teilte diese Sichtweise nicht – und konnte im Wesentlichen auch das Gericht davon überzeugen. Richter Rupert Heindl machte klar, dass das Gericht die Anforderungen an eine Selbstanzeige als nicht erfüllt ansieht. Die Abgabenordnung sehe eindeutig vor, dass die falschen Angaben in vollem Umfang berichtigt werden müssen. Überraschend nahm Heindl sogar den Steuerberater von Hoeneß in den Schutz: Mit dem vorhandenen Material habe niemand eine wirksame Selbstanzeige erstellen können.

Steuerstrafrechtler elektrisiert

Diese Feststellung elektrisiert die Szene der Steuerstrafrechtler, denn es stellt die bisherige Beratungspraxis bei Selbstanzeigen massiv in Frage. „Nach dieser Entscheidung werde ich keine Selbstanzeigen auf Grundlage großzügig geschätzter Zahlen mehr abgeben“, sagte ein bekannter Steueranwalt gegenüber JUVE. „Es war bis jetzt völlig üblich, bei fehlenden Unterlagen zunächst eine formlose Selbstanzeige einzureichen und detaillierte Unterlagen nachzureichen. Das Risiko, es weiterhin so zu handhaben, wäre jetzt viel zu groß“, sagte der Steuerexperte. Er bedauert, dass diese Frage nach dem Rückzieher von Hoeneß nun höchstrichterlich wohl ungeklärt bleibt und prognostiziert eine intensive Experten-Debatte über die Folgen des Urteils.

Wenn auch die Staatsanwaltschaft auf Revision verzichtet und das Urteil rechtskräftig wird, muss Hoeneß die Haft antreten. Die Sprecherin des LG München teilte unter Berufung auf den Vollstreckungsplan der bayerischen Justiz bereits mit, dass dafür die Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech vorgesehen ist. Nach dem Strafvollzugsgesetz kann Hoeneß wahrscheinlich das Gefängnis tagsüber zum Arbeiten verlassen und nur die Nächte dort verbringen. Nach einigen Monaten könnte sogar der offene Vollzug möglich sein. Dann würde Hoeneß in ein sogenanntes Freigängerhaus wechseln können.

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