Hoeneß, Schwarzer & Co. :
Doppelmoral der Steuerhinterziehung

Ein Kommentar von Holger Steltzner
Lesezeit: 1 Min.
Finanzpolitiker bedauern den Bruch des Steuergeheimnisses
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Doch die Selbstanzeige ist eine Chance zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit.

Das Steuerrecht ist wie das Leben – voller Abgründe. Während der zockende Präsident des FC Bayern noch versucht, mit einer Selbstanzeige seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, veröffentlicht ein Magazin Dokumente aus seiner Steuererklärung. Er sei kein Spekulant wie Hoeneß, lässt der frühere „Zeit“-Herausgeber Sommer wissen, als man ihn wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Eine weitere, auch selbsternannte „moralische Instanz“, die Feministin Schwarzer, bezichtigt ein anderes Magazin des Rufmords, weil es wahrheitsgemäß berichtet hatte, dass sie sich selbst angezeigt und für ein fast dreißig Jahre altes Konto in der Schweiz die hinterzogenen Steuern für die letzten zehn Jahre nachgezahlt habe.

Derweil bedauern Finanzpolitiker aus allen Parteien den Bruch des Steuergeheimnisses, obwohl sie sich zuvor beim Ankauf gestohlener Bankdaten aus der Schweiz überboten hatten. Tatsächlich war Steuerhinterziehung noch nie eine lässliche Sünde, sondern seit jeher eine Straftat. Die Selbstanzeige ist eine Chance zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit. Wie sollen sich sonst etwa Erben steuerehrlich machen? Der Staat belohnt Selbstanzeigen auch an anderer Stelle, etwa im Kartellrecht.