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Urteil in Frankfurt Kuwait Airways muss keine israelischen Staatsbürger befördern

Kuwait Airways darf einem israelischen Staatsbürger die Beförderung verweigern. Das hat das Frankfurter Landgericht entschieden. Der Kläger will dieses Urteil nicht akzeptieren.
Flugzeug von Kuwait Airways

Flugzeug von Kuwait Airways

Foto: imago/ Rüdiger Wölk

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Fluggesellschaft Kuwait Airways keine israelische Staatsangehörigen befördern muss. Die Richter wiesen damit die Klage eines Passagiers zurück. Der Mann hatte auf Beförderung und Entschädigung wegen Diskriminierung geklagt.

Der Anwalt des israelischen Klägers zeigte sich in einer ersten Stellungnahme "tief schockiert" über die Entscheidung und kündigte Berufung an. "Das ist ein beschämendes Urteil für die Demokratie und für Deutschland", sagte der Rechtsanwalt Nathan Gelbart. "Dieses Urteil kann nicht bestehen bleiben."

Der Kläger hatte einen Flug von Frankfurt nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait gebucht. Als die Gesellschaft von seiner israelischen Staatsangehörigkeit erfuhr, stornierte sie den Flug und berief sich auf ein Gesetz aus dem Jahr 1964, das Vereinbarungen mit israelischen Staatsbürgern verbietet. Der Staat in der Golfregion erkennt Israel nicht an.

Nicht zumutbar, "einen Vertrag zu erfüllen"

Kuwait Airways habe dem Kläger angeboten, ihn auf ihre Kosten mit einer anderen Fluggesellschaft per Direktflug nach Bangkok zu befördern. Der Mann habe dieses Angebot nicht angenommen.

Es sei der Fluggesellschaft nicht zumutbar, "einen Vertrag zu erfüllen, wenn sie damit einen Gesetzesverstoß nach den Regeln ihres eigenen Staates begehe und sie deswegen damit rechnen müsse, dort bestraft zu werden", hieß es nun in der Entscheidung. Das deutsche Gericht habe dabei nicht darüber zu entscheiden, ob das kuwaitische Gesetz sinnvoll sei und nach den Bestimmungen der deutschen und europäischen Rechtsordnung Bestand haben könne.

In der Vergangenheit war bei ähnlichen Klagen gegen Kuwait Airways in den USA und in der Schweiz gegen die Fluggesellschaft entschieden worden.

Abgewiesen wurde auch die Klage nach einer nicht näher präzisierten Entschädigung. Das Antidiskriminierungsgesetz gelte nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit.

bbr/dpa