Ratsmitglieder erhalten keine Mitarbeiter

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Arbeitslast-BewältigungRatsmitglieder erhalten keine Mitarbeiter

Die Parlamentsmitglieder sollen nun doch keine fachliche Unterstützung erhalten. Im Frühjahr hatte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats die Initiative noch knapp angenommen.

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Von ihm stammte die Initiative: Matthias Aebischer im Juni 2016 Juni 2016 im Nationalrat in Bern. (Archiv)

Von ihm stammte die Initiative: Matthias Aebischer im Juni 2016 Juni 2016 im Nationalrat in Bern. (Archiv)

Keystone/Lukas Lehmann

Die Mitglieder der eidgenössischen Räte sollen doch nicht auf Kosten des Bundes einen persönlichen Mitarbeiter anstellen können. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats beantragt ihrem Rat, eine parlamentarische Initiative abzulehnen.

Im Frühjahr hatte sie die Initiative des Berner SP-Nationalrats Matthias Aebischer noch knapp angenommen. Nach dem Nein der Ständeratskommission hat sie nun aber die Meinung geändert und den Vorstoss mit 14 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Nach dem Willen des Initianten sollen die Parlamentarier eine 80-Prozent-Stelle besetzen können. Für die Arbeitsinfrastruktur des Mitarbeitenden erhielten sie zudem eine Pauschale von 10'000 Franken. Das System würde die heutige Jahrespauschale von 33'000 Franken ersetzen. Die Befürworter argumentieren, so könnte die Qualität der parlamentarischen Arbeit sichergestellt werden.

Keine Überbrückungshilfe mehr

Bei ihrer Meinung geblieben ist die Kommission in einer anderen Frage, welche die Parlamentsmitglieder betrifft: Ausgeschiedene Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollen keine Überbrückungshilfe mehr erhalten.

Die WBK hat sich erneut für eine parlamentarische Initiative von Natalie Rickli (SVP/ZH) ausgesprochen. Die Ständeratskommission hatte diese abgelehnt. Sie möchte an der Überbrückungshilfe festhalten. Entscheiden werden die Räte.

Heute kann ein Ratsmitglied nach dem Ausscheiden aus dem Rat während maximal zwei Jahren Anspruch auf diese Hilfe erheben, wenn es keinen gleichwertigen Ersatz für das Einkommen erzielt. Die Nationalratskommission hält das für ungerecht: Arbeitslose ehemalige Parlamentsmitglieder könnten wie alle anderen Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen, schreibt sie. (nag/sda)

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