Gerichtsurteil BMW stehen für Werk in Leipzig weniger Subventionen zu
BMW stehen für die Fertigung von Elektroautos in Leipzig nach einem Urteil des EU-Gerichts weniger Fördergelder zu als angemeldet. Statt einer regionalen Investitionsbeihilfe von 45 Millionen Euro dürfe der Staat nur mit 17 Millionen Euro helfen, urteilten die Richter in Luxemburg.
Das Gericht folgte damit der Sichtweise der EU-Kommission, die die angemeldete Beihilfe für BMW in Leipzig 2014 entsprechend gekappt hatte. Für den Aufbau der Produktion des Elektroautos i3 und des Hybridfahrzeugs i8 in Leipzig sollte BMW Subventionen in Höhe von rund 45 Millionen Euro erhalten. Die EU-Kommission genehmigte hiervon 2014 aber nur 17 Millionen Euro.
Dagegen hatte der Autobauer geklagt - unterstützt vom Land Sachsen. Das EU-Gericht befand nun, dass die Beihilfe für die Errichtung einer Produktionsanlage in Leipzig nur die Mehrkosten von 17 Millionen Euro im Vergleich zu einer Errichtung in München habe ausgleichen dürfen. Es sei nicht nachgewiesen, dass eine Beihilfe auch über den Betrag von 17 Millionen Euro hinaus tatsächlich dazu beigetragen hätte, dass BMW in Leipzig zusätzliche Investitionen tätigt. Ein höherer Zuschuss hätte vielmehr den Wettbewerb verzerrt und andere Wettbewerber von Investitionen abgehalten.
"Durch die drastische Kürzung wird BMW letztlich für die Ansiedlung eines innovativen Investitionsvorhabens in einer benachteiligten Region bestraft", teilte ein BMW-Sprecher mit. BMW erwägt nun nach Angaben eines Sprechers, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das Urteil vorzugehen. Dafür hat das Münchner Unternehmen zwei Monate Zeit.