ORGANSPENDE Türchen zum Kommerz
Die Operateure, die sich zum Kongress »Perspektiven der Chirurgie im 21. Jahrhundert« im Berliner ICC versammelt hatten, waren verblüfft über den Vortrag ihres Kollegen. Günter Kirste referierte im Mai vergangenen Jahres unverhohlen über seine »Ergebnisse der Lebend-Nierenspende zwischen nicht verwandten Erwachsenen«.
Was die Zuhörer des angesehenen Professors von der Transplantationschirurgie der Universität Freiburg elektrisierte: Die vorgestellten Organspenden sind in Deutschland verboten. Kirste hatte ein Tabu gebrochen. Die Folgen können schwerwiegend sein.
Das Landessozialgericht in Essen hat jetzt bestätigt, dass der Eingriff nicht zulässig war. Die Krankenkasse des Organempfängers muss deshalb die Operation (Kosten: 80 000 Mark) nicht bezahlen - und Kirste muss womöglich mit einem Strafverfahren rechnen.
Unterdessen hat der Fall unter Ärzten eine vehemente Diskussion ausgelöst: Unter welchen Umständen dürfen Menschen untereinander Organe tauschen, um Leben zu retten? In der vergangenen Woche bekam das Thema zusätzliche Brisanz, als ein Mann aus Kassel eine Niere zur Versteigerung im Internet anbot; die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf.
Den Austausch von Nieren zwischen nicht verwandten Lebenden halten Kritiker für eine Form des Organhandels, ob es nun um Geld geht oder nicht. Und jedes »Türchen, das wir in Richtung Kommerz auch nur ein bisschen öffnen«, sagt Heyo Eckel, Radiologe in Göttingen und Vorsitzender der Kommission für Organtransplantation in Niedersachsen, »weicht das Gesetz auf, und die quälende Diskussion über Transplantationen in Deutschland beginnt von vorn«.
Nach heftigen Debatten trat 1997 das neue Transplantationsgesetz in Kraft. Um schmutzige Geschäfte mit menschlichen Ersatzteilen zu verhindern, wurde die Organübertragung auf drei Säulen verteilt: Die Deutsche Stiftung Organtransplantation koordiniert die Spenden von Gestorbenen, Eurotransplant im holländischen Leiden verteilt die Organe europaweit, und die 51 deutschen Transplantationszentren setzen die Organe bei den Empfängern ein. Spenden von Lebenden sind nur dann erlaubt, wenn Spender und Empfänger verwandt oder sehr gut befreundet sind.
Doch daran hielt sich Kirste, einer der führenden Transplanteure Deutschlands und lange Zeit Generalsekretär der Deutschen Transplantationsgesellschaft, nicht. Am 26. Mai 1999 setzte er das Skalpell zu einer »Crossover-Lebendspende« an: Die Ehefrau eines schwer kranken Bundeswehrsoldaten spendete einer Schweizerin eine Niere. Im Gegenzug erhielt der Deutsche eine Niere vom Ehemann der Schweizerin. Übertragungen unter den Ehepartnern waren nicht möglich, weil die Blutgruppen nicht passten.
Aus Furcht vor rechtlichen Folgen hatte Kirste in der Schweiz operiert. Denn das Gesundheitsministerium in Berlin hatte massiv von der Crossover-Operation abgeraten: Nur durch das strikte Verbot könne »die Freiwilligkeit der Organspende gesichert und der Verdacht des (verdeckten) kommerziellen Organhandels« ausgeräumt werden. Diese Auffassung wurde vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Die Befürworter von Lebendspenden wollen jedoch die strenge Auslegung des Gesetzes und den entsprechenden Entscheid des Sozialgerichts nicht gelten lassen. »Das Urteil ist falsch«, meint Hans-Ludwig Schreiber, Vorsitzender der Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer; das Transplantationsgesetz sei doch in der Praxis längst aufgeweicht. Wer sich untereinander kenne, so der Medizinjurist aus Göttingen, dürfe auch Organe spenden. Auch Kirste sieht sich im Recht: Die Paare hätten eine »persönliche enge Verbundenheit« gehabt, alle hätten »von dem Eingriff profitiert«.
Das Landessozialgericht in Essen hielt diese Interpretation jedoch für abwegig. Die Paare hätten sich vor der OP nur flüchtig gekannt, sie hätten lediglich eine Schicksalsgemeinschaft gebildet, da zwei Menschen vom Tode bedroht waren.
Hans-Fred Weiser, Vorsitzender des Verbandes leitender Krankenhausärzte in Niedersachsen, fürchtet nun »ernsthafte Folgen« durch das noch nicht rechtskräftige Urteil. Wegen stagnierender Spendenbereitschaft würden seine Kollegen seit Jahren für Organspenden werben, sagt er, »doch wie soll man die Leute zum Spenden animieren, wenn sich die Spitzen der Organtransplantation nicht nach geltendem Recht richten?« UDO LUDWIG