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NSU-Prozess Bundesanwalt fordert Sicherungsverwahrung für Zschäpe

Im NSU-Prozess verlangt die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft für Beate Zschäpe - wegen Mittäterschaft bei zehn Morden. Sie soll außerdem in Sicherungsverwahrung, also dauerhaft hinter Gitter bleiben.

Im NSU-Prozess hat die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe gefordert. Zschäpe ist als Mittäterin bei zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und 15 Raubüberfällen angeklagt, die dem rechtsextremen "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) zur Last gelegt werden.

Darüber hinaus verlangte Bundesanwalt Herbert Diemer, Sicherungsverwahrung anzuordnen. Das würde bedeuten, dass Zschäpe auch nach Ende der Haftstrafe nicht freikommt. Die Sicherungsverwahrung ist - anders als die Haft - keine Strafe für ein Verbrechen. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor Tätern zu schützen, die ihre Strafe verbüßt haben, aber als gefährlich gelten.

Für jeden einzelnen Mord wäre bereits eine lebenslange Strafe fällig, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer in seinem Plädoyer. Daher könne auch die Gesamtstrafe nur eine lebenslange Freiheitsstrafe sein. Er verlangte zudem, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dies sei unumgänglich, sagte Diemer. Dadurch wäre im Fall einer Verurteilung zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe ein vorzeitiges Haftende nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen.

"Die Angeklagte ist für ihr Verhalten in vollem Umfang strafrechtlich verantwortlich", sagte Diemer in seinem Plädoyer. Zschäpe sei ein "eiskalt kalkulierender Mensch". Menschenleben seien ihr gleichgültig gewesen, wenn es um ihre eigenen wirtschaftlichen oder ideologischen Interessen gegangen sei.

Die 42-Jährige habe mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die fanatische nationalsozialistische Gesinnung geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch willkürliche Morde in Angst und Schrecken zu versetzen, hatte die Bundesanwaltschaft zuvor bereits argumentiert. Dabei habe sie Willen zur "Tatherrschaft" gezeigt und habe "ein Drittel eines verschworenen Triumvirats" gebildet.

Nach dem Selbstmord von Mundlos und Böhnhardt machte sich Zschäpe laut Bundesanwaltschaft auch des versuchten Mordes schuldig, als sie die Fluchtwohnung des NSU-Trios in Zwickau in Brand setzte: Sie habe Beweismittel vernichten wollen - und dabei den Tod von Menschen in Kauf genommen, argumentierte die Bundesanwaltschaft. Dieses Verbrechen sei keine Gemeinschaftstat des NSU gewesen, sondern allein Zschäpe zuzuschreiben, sagten die Anklagevertreter.

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Anwälte, Ankläger, Gutachter: Die wichtigsten Personen im NSU-Prozess

Foto: MICHAELA REHLE/ REUTERS

Ebenfalls angeklagt sind mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe. Für sie beantragten die Ankläger folgende Strafen:

  • zwölf Jahre Haft für Ralf Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen. Wohlleben soll die "Ceska"-Pistole beschafft haben, mit der die Terrorzelle später neun Menschen ausländischer Herkunft ermordete. Er bestreitet das.
  • eine Jugendstrafe von drei Jahren für Carsten S. Er soll die Waffe einst zusammen mit Wohlleben beschafft haben. Zugunsten wertete Diemer Carsten S.'s Aufklärungshilfe und dessen Schuldeingeständnis. Ohne ihn hätte die Anklage nicht wie geschehen erhoben werden können, so Diemer. Carsten S. hatte Wohlleben schwer belastet.
  • fünf Jahre Freiheitsstrafe für Holger G. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen. G. soll den untergetauchten Nazis Ausweispapiere überlassen haben, was er auch einräumt.
  • zwölf Jahre Haft für André E., der sich fünf Unterstützungshandlungen schuldig gemacht haben soll. Von denen wögen drei Fälle sehr schwer, sagte Diemer, der ihn den loyalsten Helfer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" bezeichnete. Er soll etwa Beihilfe zum Bombenanschlag auf ein Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse in Köln geleistet haben, indem er das Wohnmobil mietete, mit dem die Täter nach Köln fuhren. Er beantragte, sofort Haftbefehl gegen E. zu erlassen. So soll eine Flucht verhindert werden.

Das Plädoyer der Anklage hatte schon vor der Sommerpause begonnen - nach mehr als vier Jahren Prozessdauer. Nach der Bundesanwaltschaft sind in den kommenden Wochen die Nebenkläger mit ihren Plädoyers an der Reihe, anschließend die Verteidigung. Mit einem Urteil wird erst in Monaten gerechnet.

Zschäpe ist laut Bundesanwaltschaft das einzige noch lebende ehemalige Mitglied der Terrorzelle. Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach einem fehlgeschlagenen Banküberfall im November 2011 selbst erschossen. Zschäpe hatte eingeräumt, 2011 die Zwickauer Wohnung des Trios in Brand gesteckt zu haben. Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Beteiligung an den Morden wies sie allerdings zurück. Sie will immer erst hinterher von den Morden erfahren haben.

Anmerkung: Wir haben die Angaben zur Anklage gegen André E. korrigiert.

apr/Reuters/dpa/AFP
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