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Bundesregierung Kein pauschaler Schadensersatz bei lahmem Internet

Viele Internetnutzer klagen über gebrochene Geschwindigkeitsversprechen ihrer Provider. Nach SPIEGEL-Informationen sieht die Regierung für eine Entschädigung dennoch keinen Handlungsbedarf.
Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner

Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner

Foto: imago/ Metodi Popow

Die Bundesregierung sieht nach SPIEGEL-Informationen keine Notwendigkeit, Verbraucher pauschal entschädigen zu lassen, wenn diese Internetanschlüsse mit mangelnder Leistungsfähigkeit erhalten. Zwar versprechen Telekommunikationsanbieter oft vollmundig hohe Datengeschwindigkeiten. Tatsächlich bekommt aber gerade mal die Hälfte der Kunden überhaupt mehr als 60 Prozent der zugesagten Geschwindigkeit. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner hält das für "Bandbreitenbetrug" und fordert einen pauschalierten Schadensersatzanspruch, vergleichbar mit Fluggastentschädigungen oder den Fahrgastrechten bei verspäteten Zügen. Ein solcher Schadensersatz sei "dem deutschen Rechtssystem fremd", heißt es jedoch in einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Rößner.

Außerdem seien die Nachteile bei verspäteten Flügen oder Zügen "deutlich größer" als eine abweichende Internetbandbreite. "Das ist ein Beleg dafür, dass das Bewusstsein für die Wichtigkeit einer guten Internetanbindung noch immer fehlt", sagt Rößner.

Die Bundesregierung verweist stattdessen auf das Portal Breitbandmessung.de  der Bundesnetzagentur. Damit könnten Verbraucher dem Anbieter zeigen, dass ihr Anschluss nicht "vertragstreu" funktioniere und so etwa eine Vertragsanpassung erreichen.

Wenn die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit nicht geliefert wird, könnten Nutzer ihre Ansprüche ja auch "im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage gegenüber dem jeweiligen Anbieter durchsetzen", heißt es in der Antwort auf die Anfrage. Rößner überzeugt das nicht. "Das bedeutet: Sie sollen auf eigene Kosten gegen die Telekommunikationsunternehmen vor Gericht ziehen", sagt sie.

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