IV weist Depressive ab

Aktualisiert

Hohe HürdenIV weist Depressive ab

IV-Stellen lehnen mittelschwer Depressive fast durchs Band ab. Ein Patient muss erst beweisen, dass er «therapieresistent» sei – und das ist quasi unmöglich.

chi
von
chi
Zusatzhürden für Menschen mit Depression: Eine Frau in einem Treppenhaus. (Symbolbild)

Zusatzhürden für Menschen mit Depression: Eine Frau in einem Treppenhaus. (Symbolbild)

Keystone/Julian Stratenschulte

Eine Mutter hat ihre Tochter durch einen River-Rafting-Unfall verloren. Danach fiel sie in eine Depression. Sie ist seit Jahren in Therapie und gemäss ihrem Psychiater teilweise arbeitsunfähig.

Nun wurde sie sowohl von der IV als auch vom Bundesgericht abgewiesen. Die Begründung des Gerichts lautete, die Frau sei nicht «erwiesenermassen therapieresistent». Ihr Rechtsanwalt David Husmann will den Entscheid nun an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterziehen.

Zusatzhürde für Depressive

Für Husmann ist der Bundesgerichtsentscheid eine klare Diskriminierung. «Körperlich Kranke erhalten Renten, auch wenn ihr Leiden therapierbar ist», sagt er gegenüber der SRF-Sendung «10 vor 10». «Die mittelschwer Depressiven müssen jetzt eine Zusatzhürde erfüllen, die sie gar nie überspringen können.»

Laut der internationalen Klassifikation der Krankheiten ICD-10 kann ein Patient mit einer mittelgradigen depressiven Episode «nur unter erheblichen Schwierigkeiten soziale, häusliche und berufliche Aktivitäten fortsetzen.»

Veränderung der Rechtspraxis

Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, und Assistent Michael Meier haben diverse Bundesgerichts-Entscheide untersucht. Nach ihrem Befund hat das Bundesgericht «quasi durch die Hintertür» die Rechtspraxis verändert.

«Das ist keine geringfügige Praxisverschärfung», sagt Gächter in «10 vor 10». Es ist für eine ganze Gruppe von Versicherten der faktische Ausschluss aus dem Rentenanspruch, und das finde ich stossend.» Er fordert, dass die IV den Einzelfall prüfen müsse. «Das Bundesgericht selbst hat das vor zwei Jahren deutlich gefordert.»

«Extreme Verschärfung»

Nicht nur das Bundesgericht, sondern auch die IV-Stellen hätten die Praxis gegenüber Depressiven massiv verschärft. Das bestätigen zahlreiche Sozialversicherungs-Anwälte und Kanzleien gegenüber «10vor10». Sie sprechen von einer «eindeutigen» oder gar «extremen Verschärfung».

Für einen mittelschwer Depressiven ist es mittlerweile beinahe unmöglich geworden, eine Rente zu erhalten. «Seit einem halben Jahr haben wir keinen Entscheid mehr von der IV gesehen, bei dem ein mittelschwer Depressiver eine Rente erhalten hätte», sagt etwa Rechtsvertreterin Jana Renker. «Die Praxis führt dazu, dass man als mittelschwer Depressiver keine Aussicht mehr hat auf eine IV-Rente.»

Therapie als Voraussetzung

Mit der Frage konfrontiert, ob Menschen mit einer mittelschweren Depression vom Bezug einer IV-Rente ausgeschlossen sind, verweist das Bundesgericht auf seine langjährige, in vielen Entscheiden festgehaltene Praxis: «Eine invalidisierende Wirkung einer mittelschweren depressiven Störung ist nicht auszuschliessen», heisst es in einer schriftlichen Stellungnahme. «Voraussetzung ist jedoch, dass eine konsequente Depressionstherapie befolgt wird, deren Scheitern das Leiden als resistent ausweist.»

Auch die IV-Stellen-Konferenz nimmt schriftlich Stellung: «Die IV-Stellen sind gehalten, die Rechtsprechung des Bundesgerichts in der Praxis anzuwenden. Sind Depressionen therapeutisch angehbar, gelten diese als nicht invalidisierend.»

Deine Meinung