Vorratsdatenspeicherung: Bundesnetzagentur prüft Auswirkung der OVG-Entscheidung

Wie wirkt sich die Entscheidung des OVG NRW zur Vorratsdatenspeicherung auf andere Provider aus? Die Bundesnetzagentur kündigt eine forcierte Prüfung des Beschlusses an.

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Der Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn
Der Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn (Bild: Bundesnetzagentur)

Die Bundesnetzagentur will die Auswirkungen eines Gerichtsbeschlusses zur Vorratsdatenspeicherung "sorgfältig prüfen". Nach Abschluss dieser Prüfung werde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben entschieden, "ob beziehungsweise inwieweit die Entscheidung Auswirkungen über das Verfahren hinaus hat", teilte die Regulierungsbehörde am Freitag auf Anfrage von Golem.de mit. Die Speicherpflicht der Telekommunikationsprovider tritt am 1. Juli in Kraft. Daher werde die Prüfung entsprechend forciert.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) in Münster hatte am Donnerstag entschieden, dass die deutsche Regelung zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Standort- und Verkehrsdaten nicht mit europäischen Recht vereinbar ist. Allerdings betrifft die Entscheidung zunächst nur den Münchener Provider Spacenet, der mit Unterstützung des IT-Branchenverbands Eco gegen die Vorgaben der Bundesnetzagentur geklagt hatte. Zudem steht eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch aus, da der Beschluss nur das Eilverfahren betraf.

Telekom hofft auf Erfolg eigener Klage

Andere Provider müssten daher versuchen, mit einem Eilverfahren nun selbst gegen die Datenspeicherung zu klagen. Das gilt jedoch nicht für die Deutsche Telekom. Das Unternehmen hatte bereits im Mai vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt, um die Speicherung von öffentlichen IP-Adressen bei Mobilfunk- oder WLAN-Nutzern zu vermeiden. Da einer öffentlichen IPv4-Adresse durch die sogenannte Network Address Translation (NAT) sehr viele Nutzer zugeordnet werden könnten, sei eine Speicherung der Daten für die Ermittlungsbehörden nutzlos, sagt die Telekom. Daher will der Provider erforderliche Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe vermeiden.

Die Telekom will die Klage nach dem Beschluss des OVG NRW jedoch nicht auf die komplette Speicherung der Vorratsdaten erweitern. Das Unternehmen gehe davon, dass das Verwaltungsgericht die Entscheidung würdigen werde, teilte ein Sprecher auf Anfrage von Golem.de mit. Eine Entscheidung im Eilverfahren fällt vermutlich bis Ende Juni.

Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung kostet die großen deutschen Telekommunikationsprovider bis zu 15 Millionen Euro. Anders als die Telekom haben Vodafone und Telefónica ihre Systeme bereits startklar. Der IT-Sicherheitsexperte Jens Kubiziel veröffentlichte auf seinem Blog ein Musterschreiben, mit dem Kunden ihre Provider auffordern können, ebenfalls gegen die Vorratsdatenspeicherung zu klagen.

Nachtrag vom 23. Juni 2017, 11:20 Uhr

Der Mobilfunkprovider Vodafone will keinen Eilantrag einreichen. "Vodafone wird die Vorratsdatenspeicherung und die damit verbundenen Auskunftspflichten zum 1. Juli 2017 in dem vom Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Umfang umsetzen", teilte das Unternehmen auf Anfrage von Golem.de mit. Eine abschließende Bewertung zur Verfassungsmäßigkeit bleibe dem Bundesverfassungsgericht beziehungsweise dem Europäischen Gerichtshof vorbehalten. "Eine Entscheidung ist kurzfristig nicht zu erwarten", sagte der Sprecher.

Ähnlich verhält sich Telefónica/O2. Das Unternehmen habe das Urteil zur Kenntnis genommen und prüfe derzeit die Sachlage. Eine Sprecherin verwies jedoch darauf, dass das Hauptsacheverfahren noch laufe und weitere Verfahren am Bundesverfassungsgericht anhängig seien. "Wie diese verschiedenen Gerichtsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung ausgehen werden, lässt sich nicht vorhersagen", teilte Telefónica weiter mit. Daher gelte nach wie vor der Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur vom vergangenen November.

Nachtrag vom 23. Juni 2017, 13:06 Uhr

Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Köln ging bis Freitagnachmittag noch kein weiterer Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. Das sagte eine Sprecherin auf Anfrage von Golem.de.

Nachtrag vom 23. Juni 2017, 16:21 Uhr

Die Regulierungsbehörde will sich angesichts der kurzen Zeitspanne bis zum 1. Juli mit der Prüfung beeilen. "Die Dringlichkeit verlässlicher Maßgaben zur Vorratsdatenspeicherung für alle Beteiligten ist der Bundesnetzagentur bewusst. Die Bundesnetzagentur wird den Abschluss der Prüfung entsprechend forcieren", sagte ein Sprecher auf Nachfrage von Golem.de.

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chefin 26. Jun 2017

Ne, wechselwillig sind wir schon. Die Frage ist halt wohin. Wechselt man zur Telekom...

MarioWario 25. Jun 2017

aber so ist das hier in D - wo Kohl's Kofferträger zum obersten Geldwäscher berufen wird...

TC 23. Jun 2017

Naja, Geld bekommen die ja von der Medienindustie.



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