Klagedrohung :
Anwalt: Facebook soll gelöschten Beitrag wieder zeigen

Von Hendrik Wieduwilt
Lesezeit: 2 Min.
Das Facebook-Logo, 3D-gedruckt.
Normalerweise wird Facebook dafür kritisiert, dass es zu wenige Beiträge löscht. Jetzt droht ein Anwalt andersherum mit Klage: ein gelöschter Beitrag soll wieder gezeigt werden.

Wenn es um Hass und Falschnachrichten geht, wird Facebook in der Regel für zu zögerliches Löschen kritisiert. Nun hat ein Anwalt eine gegenteilige Klage auf den Weg gebracht: Facebook soll einen gelöschten Inhalt wieder auf der Plattform sichtbar machen.

Für den Fotografen und Blogger Markus Hibbeler hat der sich als liberal-konservativ bezeichnende Anwalt Joachim Steinhöfel eine Abmahnung geschrieben. Facebook hatte Hibbelers islamkritischen Text gelöscht und den Autor sieben Tage lang gesperrt. Darüber hatte sich auch der Islamkritiker Hamed Abdel-Samad schon öffentlich empört.

Steinhöfel verlangt nun, dass der Text wieder eingestellt wird und Facebook verspricht, ihn nicht wieder zu löschen. „Die Frist endet in einer Woche“, warnt Steinhöfel auf seinem Internetauftritt, „handelt Facebook nicht wie verlangt, klagen wir.“

Joachim Steinhöfel
Joachim SteinhöfelHilmarr / CC-BY-SA 4.0

Steinhöfel trat schon als Werbefigur auf

Steinhöfel ist Anwalt und vertrat umstrittene Prominente wie den Deutsch-Türken Akif Pirinçci und den Journalisten Matthias Matussek. Steinhöfel erlangte um die Jahrtausendwende bundesweite Bekanntheit, da er auch für den Media-Markt tätig war – und zwar auch als provokant auftretende Werbefigur („Hallo Eisprinzessin, zeigst Du uns mal Dein Schnäppchen?“).

Der innerhalb wie außerhalb von Gerichtsälen streitfreudige Jurist trat auch als Moderator im Privatfernsehen auf. Seit einiger Zeit publiziert Steinhöfel auf konservativen Blogs, unter anderem der „Achse des Guten“ sowie „Tichy’s Einblick“. Für Beiträge zur Flüchtlingskrise erntete der Anwalt viel Kritik durch Medien-Watchblogs. In vielen Beiträgen wetterte er gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz („Anschlag auf die Meinungsfreiheit“).

Mit der Klage betritt der Jurist Neuland. Er möchte wohl auch ein Zeichen setzen. Das derzeit im Bundestag beratene Netzwerkdurchsetzungsgesetz für schnellere Löschungen auf Facebook enthalte nämlich keine Anspruchsgrundlage, um gegen rechtswidrige Löschungen vorzugehen. Unterliege Hibbeler, müsse der Gesetzgeber Konsequenzen ziehen.