Eine Vergewaltigung ist oft schwierig zu beweisen

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Viele FreisprücheEine Vergewaltigung ist oft schwierig zu beweisen

Eine Vergewaltigung hinterlässt kaum Spuren, selten gibt es Zeugen. Die Gefahr der falschen Anschuldigung besteht. Dies stellt Richter vor schwierige Entscheidungen.

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Für eine Vergewaltigung gibt es meist nur zwei Zeugen: Die beiden Betroffenen. Wird der Vorfall vom Beschuldigten bestritten, müssen die Richter versuchen zu erkennen, wer glaubwürdiger ist. Laut einem Luzerner Staatsanwalt stelle sich in acht Prozent der Fälle heraus, dass die Vorwürfe erfunden waren, wie er gegenüber der «Zentralschweiz am Sonntag» sagt. Er schätzt aber auch, dass in zwei Drittel der Vergewaltigungsfälle kein Schuldspruch erfolgt.

So ein Fall wurde kürzlich vor dem Kriminalgericht Luzern verhandelt. Ein Frau beschuldigte ihren Ex, sie im Februar 2014 vergewaltigt zu haben. Sie habe alles erfunden, sagt wiederum ihr Ex, weil er sie am Valentinstag 2014 versetzt und betrogen hatte.

Rache einer Zurückgewiesenen

Welche Version stimmt? Der Mann stritt ab, überhaupt bei seiner Exfreundin gewesen zu sein. Doch Spermaspuren bewiesen das Gegenteil. Da behauptete der Mann, der Sex sei einvernehmlich gewesen. Das schmälert seine Glaubwürdigkeit.

Sie wiederum schrieb ihm nach dem Vorfall wütende Nachrichten. Darin warf sie ihm unter anderem vor, nicht mit ihr Essen gegangen zu sein. Doch wer will von seinem angeblichen Vergewaltiger zum Essen ausgeführt werden? Die Verteidigerin des Mannes stellte entsprechend alles als Rache einer Zurückgewiesenen dar, wie die «Zentralschweiz am Sonntag» schreibt.

Im Zweifel für den Angeklagten

Das Gericht beurteilte in diesem Fall alles, die Aussagen der beiden und deren unzählige Nachrichten. «Dabei kamen wir zum Schluss, dass vieles für die Version der Klägerin spricht. Aber es spricht auch sehr viel für die Version des Beschuldigten», sagte der Richter bei Urteilseröffnung. Darum urteilte das Gericht schliesslich «in dubio pro reo» - im Zweifel für den Angeklagten und sprach den Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung frei.

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