Was darf der Vermieter alles verbieten?

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Nichtraucher-LiegenschaftWas darf der Vermieter alles verbieten?

In einer Zürcher Liegenschaft werden Wohnungen nur noch an Nichtraucher vermietet. Juristen erklären, wie weit Regelungen im Mietvertrag gehen dürfen.

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Im Gebäude A der Siedlung Eyhof im Albisrieden-Quartier der Stadt Zürich herrscht striktes Rauchverbot. «Alle Mieter haben eine Nichtraucher-Vereinbarung unterschrieben, die ein fester Bestandteil des Mietvertrags ist», sagt Rolando Verardo, Präsident der Inhabergenossenschaft, zum «Tages-Anzeiger». Wer wiederholt gegen das Verbot verstosse, dem werde gekündigt.

Darf einem Mieter gekündigt werden, weil er sich nicht an das Rauchverbot hält?

«Grundsätzlich herrscht Kündigungsfreiheit», sagt Ruedi Spöndlin, Rechtsberater des Schweizerischen Mieterverbandes. Der Vermieter dürfe jederzeit eine Kündigung aussprechen. Allerdings könne diese vom Mieter angefochten werden. Beim Rauchverbot rechnet Spöndlin dem Beschwerdeführer gute Chancen aus: «Nach der heutigen Rechtsauffassung wäre eine solche Kündigung anfechtbar, weil die Nichtraucher-Klausel die Persönlichkeitsrechte zu stark tangiert», sagt er. Es würde ihn allerdings nicht überraschen, wenn in absehbarer Zukunft ein Gericht zu einem anderen Schluss käme. «Die politische Stimmung gegen das Rauchen ist deutlich.»

Was dürfen Vermieter alles von ihren Mietern verlangen?

«Die Mietparteien geniessen einen relativ grossen Spielraum für die vertragliche Regelung des Gebrauchsrechts», sagt Monika Sommer, stellvertretende Direktorin des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes. Zum Beispiel dürften sie ein Haustierverbot verhängen, sagt Spöndlin. Schwieriger durchzusetzen seien hingegen Hausregeln wie ein Duschverbot nach 22 Uhr oder ein Verbot, Musik zu machen. Zudem dürfe einem Mieter nicht gekündigt werden, weil sich seine familiäre Situation ändert – wie bei Nachwuchs –, solange sich für den Vermieter keine wesentlichen Nachteile ergäben.

Werden Nichtraucher-Liegenschaften in der Schweiz Schule machen?

«Die Nichtraucher-Liegenschaft ist sehr interessant und stellt meiner Meinung nach ein reales Bedürfnis dar», sagt Monika Sommer. Früher sei so etwas nicht denkbar gewesen. Heutzutage seien aber Nichtraucher-Lokalitäten in der Gesellschaft weitestgehend anerkannt. «Rauchen birgt immer ein gewisses Konfliktpotenzial in Mietverhältnissen, das durch ein solches Reglement minimiert wird.» Deshalb könne sie sich durchaus vorstellen, dass dieses Projekt Schule machen wird.

Erschweren solche Reglemente nicht die Wohnungssuche?

«Sicherlich wären flächendeckende Einschränkungen bei neuen Immobilien problematisch», sagt Sommer. Solche Einzelprojekte würden aber nur ein kleines Segment auf dem Wohnungsmarkt ansprechen, weshalb Wohnungssuchende nicht verdrängt würden. «Wichtig ist aber immer, dass solche Restriktionen klar vertraglich geregelt und transparent sind. Sie dürfen nicht nachträglich eingeführt werden.»

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