Auf Beschluss der zuständigen Gremien geben wir bekannt, dass ab der Saison 2018 neu ausgestellte Zeitnehmerausweise zeitlich befristet werden.
Ab sofort gelten Zeitnehmerausweise nur noch bis zum 30.06. des vierten Jahres der Ausstellung.
(d.h. Ausweis erstellt im Jahre 2018, Ablauf am 30.06.2022)
Ebenfalls entfällt der Vereinsname auf dem Ausweis, da der Verein, der den Zeitnehmer einsetzt, für etwaige Verfehlungen verantwortlich ist.
Im Gegenzug entfällt zukünftig die Zeitnehmermeldung zu Beginn der Saison. Jeder Verein ist lediglich verantwortlich, ausgebildete Zeitnehmer bei seinen Heimspielen einzusetzen.
Außerdem werden die neuen Zeitnehmerausweise in einer leicht blauen Farbe ausgestellt.
Die bisherigen weißen Zeitnehmerausweise ohne Befristung behalten ihre Gültigkeit, müssen aber bis zum 30.06.2020 umgetauscht werden.

Wir bitten die Vereine, die Änderung innerhalb ihres Vereines zu kommunizieren.
Für Fragen steht der Schiedsrichterobmann, Uwe Buehrer ( E-Mail) und die ISHD-Geschäftsstelle ( E-Mail) zur Verfügung.