Adblock Plus: Staatsanwaltschaft durchsucht Werbeblocker-Anbieter Eyeo
Der Kölner Adblocker-Anbieter Eyeo hat nun auch Ärger mit der Justiz. Hintergrund ist der Streit über die Frage, wer für die Erstellung von Filterregeln in der Easylist verantwortlich ist. Eyeo sieht einen Einschüchterungsversuch durch den Axel-Springer-Verlag.
Der Kölner Adblock-Plus-Hersteller Eyeo hat Ärger mit der Staatsanwaltschaft. Das Unternehmen bestätigte am Freitag auf Anfrage von Golem.de, dass es Durchsuchungen gegeben habe. Zuvor hatte Heise berichtet, dass neben Geschäftsräumen in Köln und Berlin auch drei Privatwohnungen durchsucht worden seien. Der Vorwurf laute auf gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang mit zwei Strafanzeigen des Axel-Springer-Verlags, in denen Eyeo vorgeworfen wird, vor Gericht falsche Angaben gemacht und zur Falschaussage verleitet zu haben.
Offenbar sieht die Kölner Staatsanwaltschaft einen begründeten Anfangsverdacht für eine Straftat, so dass die Geschäfts- und Privaträume zur Sicherstellung möglicher Beweise durchsucht wurden. Einer Eyeo-Mitarbeiterin zufolge beschlagnahmten die Ermittler bei der Durchsuchung unter anderem technische Geräte wie Laptops, Tablets und Smartphones. Zudem wurden Mitarbeiter aufgefordert, interne Kommunikation aus einem bestimmten Zeitraum vom Server zu kopieren. Eyeo-Geschäftsführer Till Faida sagte auf Anfrage von Golem.de:"Das war der Versuch eines Großkonzerns, unser Start-Up einzuschüchtern. Wir sind aber äußerst zuversichtlich, dass das Verfahren bald eingestellt wird."
Streit über Werbeblocker-Blockade
Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geht es laut Eyeo weder um die Zulässigkeit von Adblock Plus noch um das Geschäftsmodell des Acceptable-Ads-Programms. Hintergrund sei vielmehr der Streit über eine Umgehung des im Oktober 2015 gestarteten Werbeblocker-Blockers auf Bild.de. Damals war in einem Adblock-Plus-Forum der Code zur Umgehung der Blockade aufgetaucht. Dies war anschließend vom Landgericht Hamburg untersagt worden. Nun will Springer dieses Posting offenbar als gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung verfolgt lassen.
In dem Streit ging es zudem um die Frage, in welcher Weise Eyeo selbst Einfluss auf die sogenannte Easylist nimmt, in der die Filterregeln für verschiedene Adblocker-Programme enthalten sind. Eyeo stritt in dem Verfahren jegliche Verantwortung für die Erstellung der Filterregeln und für die Veröffentlichungen im Adblock-Plus-Forum ab. Die Moderatoren und Autoren arbeiteten nicht weisungsgebunden. Allerdings musste Eyeo einräumen, dass einer der Easy-List-Autoren und "Filter list maintainer" inzwischen in dem Unternehmen arbeitete und sich auch während der Arbeitszeit um die Liste kümmerte.
Wer steht hinter der Easylist?
Die Eyeo-Geschäftsführung erklärte dazu laut Gericht: "Soweit er Foren- und Filterlisteneinträge während seiner Arbeitszeit, die lediglich 3 Tage die Woche betrage, vorgenommen habe, stehe dies einer privaten Tätigkeit nicht entgegen, da er seine Arbeitszeiten flexibel gestalten könne und die Antragsgegnerin keine Einwände habe, wenn er sich an Arbeitstagen zwischendurch um private Angelegenheiten kümmere (...). Der hierfür erforderliche Aufwand sei überschaubar, er betrage durchschnittlich weniger als 5 Minuten je Arbeitstag."
Das Gericht hatte diese Äußerungen damals als "bloße Schutzbehauptung" und mehrere eidesstattliche Versicherungen von Geschäftsführer Faida als "nicht glaubhaft" gewertet. Diese Einschätzung des Gerichts will Springer nun strafrechtlich verfolgen lassen. Allerdings ließ sich das Hamburger Landgericht damals von den Springer-Anwälten nicht überzeugen, dass die Easylist "insgesamt" das Produkt von Eyeo und "nicht einer freien Community ist". Die Attraktivität und Aktualität von Adblock Plus hänge jedoch "maßgeblich von der Aktualität der Easylist ab". Die Parteien hatten sich vor Gericht auch darum gestritten, ob ein besonders aktiver Forenmoderator ebenfalls ein Angestellter von Eyeo ist.
Easylist auch für andere Adblocker wichtig
Zudem hatte Eyeo in zivilrechtlichen Verfahren behauptet, nicht maßgeblich hinter der Easylist zu stecken. So wird die Firma in einer Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts Köln mit der Aussage zitiert, die "Easylist und die Easylist Germany seien öffentliche, von jedermann abonnierbare und nicht von den Beklagten erstellte oder unterhaltene Listen". Sollten die Ermittler bei den Durchsuchungen nun Hinweise gefunden haben, die auf eine intensive Arbeit von Eyeo an den Blockadelisten deuteten, hätte das Unternehmen in der Tat falsche Angaben vor Gericht gemacht.
Der Springer-Verlag will in seiner Klage gegen Eyeo nicht nur Adblock Plus, sondern gleichzeitig auch die Blockadelisten verbieten lassen. Ein erfolgreicher Angriff auf die Easylist würde sich aber nicht nur auf die Nutzer von Adblock Plus auswirken. Denn auch andere Adblocker wie Ublock nutzen die Liste. Im Katz-und-Maus-Spiel zwischen Werbewirtschaft und Adblocker-Community wären die Anzeigen dann vorübergehend wohl ein bisschen schneller.
Nachtrag vom 28. Januar 2017, 10:59 Uhr
Wir haben Details zur Durchsuchung im zweiten Absatz ergänzt.
Die Adblocker sind ja nur Programme, die das bequemer machen. Das Blocken (oder...
Das ist Utopie.
That is an interesting view. Unfortunately in a time where AngularJS, Single Page designs...
Das habe ich ja auch festgestellt und in einem anderen Thread hier angesprochen: mit...