Frau in Virtual-Reality-Spiel sexuell belästigt

Aktualisiert

Avatar begrapschtFrau in Virtual-Reality-Spiel sexuell belästigt

Eine Frau beschreibt, wie sie im virtuellen Raum unsittlich angefasst wurde. In der Schweiz gibt es gegen aufdringliche Mitspieler keine spezifischen Rechtsnormen.

V. Fehlmann
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V. Fehlmann

«Letzte Woche wurde ich in der virtuellen Realität begrapscht – wusstest du, dass das passieren kann?», schrieb eine Autorin unter dem Pseudonym Jordan Belamire in einem Forum für die Gleichstellung der Frau. Belamire hatte ein Virtual-Reality-Spiel getestet. In «QuiVr» geht es darum, Zombies zu erschiessen. «Ich habe nie eine virtuelle Realität erlebt, die so real ist», schreibt die Frau.

Doch als sie im Multiplayer-Modus auf den nächsten Zombieangriff wartete, geschah es: Der Avatar eines anderen Spielers streckte seine Hand aus und begann, virtuell ihre Brust zu reiben. Obwohl sie ihm klarmachte, dass sie das nicht möchte, begrapschte er ihren Avatar auch zwischen den Beinen. Schliesslich beendete Belamire das Spiel. Keine drei Minuten habe es gedauert, ohne belästigt zu werden. «Doch schlimmer ist, dass es sich real und verletzend anfühlte.»

Keine Schweizer Rechtsnorm

Auf die Schilderungen folgte eine rege Diskussion. Sie verhöhne Frauen, die real sexuell belästigt worden seien, schreibt jemand. Werde man in der virtuellen Realität getötet, könne man auch nicht von Mord sprechen. «Sexuelle Belästigung im virtuellen Raum sollte nicht als unangenehmer Nebeneffekt unseres neu erfundenen Spasses angesehen werden, sondern als ein fataler Virus», kontert eine Nutzerin.

Auch in der Schweiz sind VR-Spiele im Kommen. Das Equipment dafür ist leicht erhältlich. Doch was Belamire passiert ist, ist auch hier möglich. Belästiger zur Verantwortung zu ziehen, ist nicht einfach: «Gemäss meinem Kenntnisstand gibt es in der Schweiz keine besonderen Rechtsnormen für sexuelle Belästigung in Virtual-Reality-Spielen und anderen virtuellen Räumen», erklärt Rechtsanwalt Martin Steiger.

Anbieter stehen in der Verantwortung

Die sexuelle Integrität von Erwachsenen wird nur bei schweren Fällen rechtlich geschützt – etwa bei harter Pornografie. «Was ‹bloss› nicht angebracht, geschmacklos, unanständig oder widerwärtig ist, wird grundsätzlich nicht bestraft», so Steiger.

Es gebe jedoch andere Mittel als den Rechtsweg: «Die Anbieter von virtuellen Räumen stehen diesbezüglich auch in der Verantwortung. Man sollte solche Vorfälle immer melden, damit die belästigenden Nutzer sanktioniert werden können.» Zudem müsse die Gesellschaft thematisieren, warum sexuelle Belästigung sowohl im realen als auch im virtuellen Raum immer wieder vorkommt. «Rechtsnormen sind nur eine mögliche Antwort und leider nicht immer besonders wirksam», erklärt Steiger.

«Kinder sind viel kompetenter, als Erwachsene glauben»

Anders sieht es bei Minderjährigen aus. «Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 16 Jahren sind auch in der virtuellen Realität strafbar, es gab und gibt entsprechende Strafverfahren», erklärt der Jurist.

Gerade Kinder und Jugendliche sind Menschen mit sexuellen Absichten im virtuellen Raum schutzlos ausgeliefert. Das denken zumindest Erwachsene. Steiger korrigiert: «Sie bewegen sich meistens viel kompetenter im Internet, als Erwachsene glauben.» Trotzdem sollten sie von ihren Eltern über das Thema aufgeklärt werden. «Letztlich müssen sie sich selbst schützen können. Das Rüstzeug dafür müssen sie von den Eltern, aber beispielsweise auch durch die Medien und in der Schule vermittelt bekommen.»

Immerhin: Wer im Internet oder in VR-Spielen belästigt wird, kann den virtuellen Raum einfach verlassen. Steiger: «Man kann sich ausserdem in der virtuellen Realität eher aussuchen, wo man sich bewegt – genauso wie ausserhalb der virtuellen Realität und im übrigen Leben.»

Sexuelle Belästigung in der Schweiz

Das Fedpol hat 2014 insgesamt 758 Meldungen zu Delikten gegen die sexuelle Integrität erhalten. 2015 waren es sogar 1321 Meldungen, wie es auf Anfrage heisst. Der grösste Teil betrifft laut Fedpol-Sprecherin Anne-Florence Débois strafbare Kinderpornografie. Konkrete Zahlen zu Delikten in der virtuellen Welt gibt es nicht. Doch Débois warnt: «Auch wenn jemand sich in der virtuellen Realität bewegt, schützt dies nicht vor sexueller Belästigung, auch wenn man hinter einem Bildschirm sitzt.» Werde man belästigt, könne man die Person blockieren oder den virtuellen Raum verlassen. Auch Débois empfiehlt zudem, Täter den Anbietern zu melden. Kinder und Jugendliche sollten von Erwachsenen begleitet werden, wenn sie sich im virtuellen Raum bewegen. Unter www.cybercrime.ch können verdächtige Internetinhalte gemeldet werden. Diese werden dann geprüft und allenfalls an die zuständigen Stellen zugewiesen.

Virtual Reality

Virtual Reality, kurz VR, beschreibt eine komplett virtuelle Umgebung. Diese wird in Echtzeit von einem Computer generiert. Die virtuelle Realität wird beispielsweise bei Flugsimulatoren schon lange eingesetzt. Dort wird ein virtueller und der Realität entsprechender Flug ermöglicht, ohne Gefahr zu laufen tatsächlich abzustürzen.

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