Internetshopping Online-Schnäppchen gelten künftig in der ganzen EU
Die Schnäppchenjagd im Internet wird für EU-Bürger einfacher. Ein neues Regelungspaket soll die Rechte von Kunden stärken. So wird es Händlern künftig nicht mehr möglich sein, ausländische Käufer von ihren Angeboten auszuschließen, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit.
Als ein Beispiel nannte die Brüsseler Behörde den Fall eines belgischen Kunden, der über eine deutsche Website einen günstigen Kühlschrank erwerben will. Ihm darf der Kauf künftig nicht mehr verweigert werden. Stattdessen muss der Händler dem ausländischen Kunden die Möglichkeit anbieten, das Produkt abzuholen oder den Transport zu organisieren - wenn er es nicht selbst ins Ausland schicken will.
Zudem wird es zum Beispiel Freizeitparks wie dem Disneyland Paris nicht mehr erlaubt sein, deutsche Kunden dazu zu zwingen, ihre Eintrittskarten auf der deutschen Website des Unternehmens zu kaufen. Kunden könnten die Tickets künftig zum Beispiel auch auf der französischen Website erwerben, wenn diese dort günstiger sind.
"Diskriminierung beim Onlineshopping"
Auf das neue Regelungspaket einigten sich nach Angaben der EU-Kommission Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten sowie Vertreter der Europaparlaments und der Kommission. Es soll bis Ende kommenden Jahres in Kraft treten.
"Heute haben wir einen Schlussstrich unter die ungerechtfertigte Diskriminierung beim Onlineshopping gezogen", kommentierte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizekommissionspräsident Andrus Ansip. Die Zeiten, in denen ausländische Kunden geblockt oder auf andere Seiten umgeleitet würden, seien damit vorbei.
Über die Pläne für eine neue Regelung wurde bereits Mitte 2016 berichtet. Die EU wollte damit gegen die "künstliche Marktsegmentierung zum Schaden von Kunden" vorgehen.