Kassel - Deutsche Rentenversicherungsträger müssen nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) die Rente eines verstorbenen Marokkaners, der gleichzeitig mit mehreren Frauen verheiratet war, anteilig dessen Witwen auszahlen. Nach dem am Mittwoch in Kassel verkündeten Urteil besteht ein Anspruch auf die volle Rente auch dann nicht, wenn die anderen Witwen sterben oder wieder heiraten. Unerheblich sei auch, wie lange die Frauen mit dem Mann verheiratet waren. Die entsprechenden Regelungen im deutsch-marokkanischen Abkommen sind dem BSG zufolge nicht zu beanstanden (AZ: B 5 RJ 4/00 R). Den Kasseler Bundesrichtern lag der Fall eines 1993 gestorbenen Marokkaners zu Grunde, der seit 1981 mit seiner ersten Frau in Deutschland gelebt hatte. Als er im Alter von 73 starb, war dieser Witwe zunächst rund 675 Mark Rente ausgezahlt worden. Dass ihr Mann eine zweite Frau geheiratet hatte, erfuhr sie erst, als ihr die Rente halbiert wurde. Dabei blieb es auch, als die zweite Witwe in Marokko erneut heiratete und damit ihren deutschen Rentenanspruch verlor. Mit der dagegen erhobenen Klage hatte die erste Ehefrau des Marokkaners keinen Erfolg. Auf Grund der klaren Gesetzeslage und der nach marokkanischem Recht gültigen Zweitehe sah das BSG auch in diesem Fall "keine Möglichkeit, helfend einzugreifen". (Reuters)