Kiko und Magdici stehen bald vor Gericht

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9 Monate nach der FluchtKiko und Magdici stehen bald vor Gericht

Die Gefängnisaufseherin Angela Magdici befreite im Februar den Vergewaltiger Hassan Kiko. Rund neun Monate nach der Flucht werden die beiden vor Gericht stehen.

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Neun beziehungsweise zehn Monate nach ihrer spektakulären gemeinsamen Flucht kommen Hassan Kiko und Angela Magdici vor Gericht: Der mutmassliche Vergewaltiger Kiko im Dezember und die ehemalige Gefängnisaufseherin Magdici, die Kiko aus der Zelle befreite, im Januar. Gemäss der NZZ findet der erste Prozesstermin am 21. Dezember am Obergericht statt. An diesem Berufungsprozess gegen Hassan Kiko geht es allerdings nicht um die Flucht, sondern um den Vorwurf der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung.

Gefängnisaufseherin Magdici und Häftling Kiko flüchteten Anfang Februar aus dem Bezirksgefängnis Dietikon. Magdici half dem Syrer, der erstinstanzlich wegen Vergewaltigung verurteilt worden war, da sie an seine Unschuld glaubt. Am Karfreitag wurden die beiden Ausbrecher gefasst.

Kiko kämpft für seine Freiheit

Kiko stand vor rund einem Jahr vor dem Bezirksgericht Dietikon, das ihn schuldig sprach und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilte. Der junge Syrer soll eine Frau, die einen Tag nach der Tat 16 Jahre alt wurde, sexuell genötigt und vergewaltigt haben. Er bestreitet dies jedoch. Nun will Kiko beim Obergericht einen Freispruch bewirken. Der neue Anwalt an seiner Seite: Valentin Landmann.

Auch das mutmassliche Opfer soll am Berufungsprozess aussagen. Um sie zu schützen, wird die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen, wie die Zeitung weiter schreibt. Zugelassen sind unter Auflagen nur akkreditierte Gerichtsberichterstatter. Auch dürfen die Privatklägerin und der Beschuldigte je drei Vertrauenspersonen mitbringen. Es ist zu vermuten, dass Angela Magdici, die Kiko gemäss eigenen Aussagen aus Liebe freigelassen hat, ebenfalls vor Ort sein wird.

Magdici soll 27 Monate teilbedingt erhalten

Der Prozess gegen Angela Magdici findet am 24. Januar vor dem Bezirksgericht Dietikon statt. Sie muss sich wegen Entweichenlassens von Gefangenen, Begünstigung, grober Verkehrsregelverletzung und Sachentziehung verantworten. Die Staasanwaltschaft verlangt gemäss der Zeitung eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten. Davon soll Magdici sieben Monate absitzen.

Weiter macht die Staatsanwaltschaft auch Kiko verantwortlich für die Flucht. Er soll Magdici angestiftet haben. Die Behörde fordert eine Bestrafung von sechs Monaten unbedingt, wie die NZZ schreibt. Das Problem jedoch: Die Anklageschrift in Sachen Anstiftung wurde vom Bezirksgericht noch nicht zugelassen. Es prüft noch, ob es an einer Prozessvoraussetzung fehlt. Gestützt auf einen älteren Entscheid des Bundesgerichts geht das Bezirksgericht offenbar davon aus, dass eine Anstiftung zur Flucht – wie auch die Flucht – straflos bleiben müsse. Kikos Verteidiger Valentin Landmann ist derselben Ansicht. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft haben beim Gericht eine Stellungnahme eingereicht.

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