Klassische Glühlampen sind bereits überwiegend aus den Regalen verschwunden. Heute ist die insgesamt sechste und letzte Stufe des Glühlampenverbotes in Kraft getreten. Es dürfen keine Halogenlampen und keine Glühlampen mit einer Energieeffizienzklasse schlechter als B mehr verkauft werden. Außerdem gilt ab heute die Buchpreisbindung auch für eBooks.

Preisbindung für eBooks

Für gedruckte Bücher galt das Buchpreisbindungsgesetz schon immer. Bücher werden zu Festpreisen gekauft, Rabatte auf Bücher sind unzulässig.

Heute, am 1. September 2016, ist eine Neuerung im Buchpreisbindungsgesetz in Kraft getreten: Es definiert nun auch eBooks als Bücher. Damit gelten auch für eBooks nun die gleichen Regeln wie für Bücher: Sie dürfen nur zu festgesetzten Preisen verkauft werden.

Rabatte oder andere Preis-Aktionen sind damit ab heute auch für eBooks verboten.

Eine Ausnahme gibt es nur: Die Preisbindung gilt nicht für gebrauchte Bücher – und damit auch nicht für gebrauchte eBooks. Was das aber genau sein soll, wird evtl. die Rechtsprechung klären müssen.

Händler, die eBooks im Sortiment führen, sollten sich also beim Verlag nach den festgesetzten Preisen informieren und ihre Preise im Shop gegebenenfalls anpassen. Es drohen sonst Abmahnungen von Mitbewerbern oder dem Börsenverein des deutschen Buchhandels e.V.

Glühlampenverbot Stufe sechs

Ebenfalls heute ist die sechste Stufe des Glühlampenverbotes in Kraft getreten. Jetzt dürfen keine Glühlampen mit einer Energieeffizienzklasse schlechter als “B” mehr in Verkehr gebracht werden. Das heißt, dass nur noch Halogenglühlampen der oberen Energieeffizienzklassen verkauft werden dürfen.

Durch das seit 2009 stufenweise in Kraft getretene Glühlampenverbot sollte viel CO2 eingespart werden, weil die Glühlampen durch energiesparende Technologien ersetzt wurden. Das Glühlampenverbot ist ein Teil des Plans bis zum Jahr 2020 den CO2-Ausstoß innerhalb der EU um 20% und damit unter das Niveau von 1990 zu senken.

Die Glühlampe ist ein äußerst ineffizientes Beleuchtungsmittel, weil nur rund 5% der Energie überhaupt in Licht umgewandelt werden.

Fazit

Online-Händler sollten sich an die neuen Regeln halten, um nicht in die Gefahr von Abmahnungen zu geraten. Insbesondere die Neuerung bei der Preisbindung für eBooks müssen Händler jetzt neue Wege gehen. Über Preisaktionen kann man sich jetzt nicht mehr vom Wettbewerb absetzen, hier sind andere Marketing-Ideen jetzt gefragt. (mr)

Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com

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