Neue GroKo zu Fragen sexuellen Kindesmissbrauches

Nun, es scheint sich eine neue große Koalition zu bilden, wobei an dieser Koalition auch zahlenmäßig nichts mehr groß sein wird. Erstaunlich ist, dass die Verhandler Forderungen des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauches übernommen haben. Über diese Bereitwilligkeit mag man spekulieren, wahrscheinlich kostet sie weniger als sie Eindruck macht. Andere Vorsätze wie etwa der zum OEG werden nun zum dritten Mal in folge in einen Koalitionsvertrag geschrieben, anderes bleibt ein vages Wollen. Sprich wir sollten den Tag nicht vor dem Abend loben. Hier die relevanten Auszüge aus dem Entwurf zum Koalitionsvertrag:

Gewalt jeglicher Art (auch seelische Gewalt), sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden wir konsequent bekämpfen. Dazu wol­len wir die Forschung verbessern und die Verfahrensabläufe weiter optimieren.

Neben den wichtigen präventiven Maßnahmen auf allen Ebenen ist es für einen wirk­samen Opferschutz unerlässlich, die konsequente Verfolgung pädokrimineller Täter, die im Netz aktiv sind, zu intensivieren. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Netz soll härtere Konsequenzen nach sich ziehen, Schutzlücken müssen geschlossen werden.

In familiengerichtlichen Verfahren muss bei Hinweisen auf (sexualisierte) Gewalt zur Einschätzung der Gefährdungslage eine Stellungnahme von Fachleuten für Gewalt­schutz und – soweit relevant – der Rechtsmedizin eingeholt werden. Das Umgangs­recht darf dem Gewaltschutz nicht zuwiderlaufen.

Wir wollen die Stelle des/der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) einschließlich der wertvollen Arbeit des Betroffenen- rats verstetigen.

Der Bund wird weiterhin seiner Verantwortung gegenüber den Betroffenen sexuellen Missbrauchs mit dem Fonds „Sexueller Missbrauch“ Rechnung tragen und darauf hinwirken, dass alle Länder ihren finanziellen Beitrag leisten.

Wir werden die Opferentschädigung neu regeln und erhöhen die Härteleistungen des Bundes signifikant und stellen die für die Betreuung der Opfer und Abwicklung der Hilfeleistungen erforderlichen personellen und finanziellen Mittel zur Verfügung.

Mit einer Informations-Kampagne werden wir die Angebote der Opferhilfe und des Opferschutzes in der Öffentlichkeit bekannter machen.

Wir werden alles Notwendige tun, um Kindesmissbrauch und Kinderpornografie mög­lichst zu verhindern und entschieden zu bekämpfen. Präventionsprogramme wie „Kein Täter werden“ sind dabei ein wichtiges Element. Wir führen eine Strafbarkeit für den Versuch des Cybergroomings ein, um Kinder im Internet besser zu schützen und die Effektivität der Strafverfolgung pädophiler Täter, die im Netz Jagd auf Kinder machen, zu erhöhen.

2 Gedanken zu “Neue GroKo zu Fragen sexuellen Kindesmissbrauches

  1. Zunächst fällt auf, daß sich stark auf die Offensichtlichkeiten im Internet fokussiert wird.
    Und ansonsten denke ich, daß die Schwammigkeit der Formulierungen und die Verweise auf althergebrachte und nicht sonderlich effektive Institutionen ein weites Feld an institutionellem ( nichtsexuellen aber äußerst lukrativen ) Mißbrauch eröffnen.
    „Das Umgangs­recht darf dem Gewaltschutz nicht zuwiderlaufen.“
    Sowas zum Beispiel.

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    • Sehe ich auch so, doch solange die Groko nicht steht, spar ich mir die Arbeit mich mit den schwammigen, unverbindlichen und zum Teil ausschließlich die Länder betreffenden Absichten auseinanderzusetzen. Grundsätzlich sehe ich es so, dass alle drei Parteien mit ihrem Spitzenpersonal nicht mehr die Kraft haben, das Land zu regieren. Vor allem wo wirtschaftlich gesehen in ganz Europa, die guten Zeiten zu Ende gehen und demnächst Rechnungen für leichtfertige Bürgschaften präsentiert werden.

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