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Prozess um Elbvertiefung: Tiefgang

Foto: C. Kaiser / blickwinkel / IMAGO

Bundesverwaltungsgericht Letzte Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

Nach knapp 15 Jahren ist der Streit um die Elbvertiefung juristisch beendet. Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzten vier Klagen von Grundstücksbesitzern aus Hamburg-Övelgönne und -Blankenese abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzten vier Klagen gegen die Elbvertiefung abgewiesen. Die Einwände von Grundstücksbesitzern aus Hamburg-Övelgönne und -Blankenese seien nicht begründet gewesen, urteilte der 7. Senat am Dienstag in Leipzig.

Die Planungen hätten nicht an Mängeln gelitten, die zulasten der Kläger gehen. Weder gefährde die Elbvertiefung die Standsicherheit des Elbhangs, noch seien die Lärmprognosen zu beanstanden. Auch der Standort eines 70 Meter hohen Leuchtfeuers sei frei von Abwägungsmängeln gewählt worden.

Mit dem Urteil vom Dienstag sind nun alle rechtlichen Fragen der Elbvertiefung diskutiert worden. Insgesamt waren zwölf Klagen gegen den geplanten Ausbau der Elbe eingegangen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese in drei Kategorien eingeteilt. Dies ist der aktuelle Stand:

1. Umweltbedenken

Im Februar hatten die Richter im ersten Prozess über die Einwände von Umweltverbänden entschieden. Damals fällten die Richter bereits ein richtungweisendes Urteil und erklärten die neunte Elbvertiefung für weitgehend rechtmäßig. Allerdings stellten die Richter damals auch mehrere rechtliche Mängel fest.

Vor allem beim Schutz des sehr seltenen Schierlings-Wasserfenchels haben die Planer offenbar geschlampt: So versuchten sie einerseits, eine Ausgleichsfläche, die Hamburg für die Pflanze ohnehin hätte anlegen müssen, auf die für die Elbvertiefung geforderten Flächen noch einmal anzurechnen.

Zweitens seien die möglichen Auswirkungen eines höheren Salzgehalts durch die Elbvertiefung nicht ausreichend geprüft worden, so das Gericht im Februar. Diese Mängel müssen die Hamburger Behörden nun beheben. Die Umweltverbände bezeichneten das Urteil im Februar als Teilerfolg.

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Prozess um Elbvertiefung: Tiefgang

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2. Kommunen und Fischer

In einem zweiten Prozess im November ging es um die Einwände der Gemeinden Cuxhaven und Otterndorf. Beide Kommunen werfen den Hamburger Behörden Planungsfehler vor und fürchten negative Folgen durch die Elbvertiefung.

Die Stadt Otterndorf fürchtete gravierende Auswirkungen der Flussvertiefung auf den Hochwasserschutz, Cuxhaven sieht durch eine Verschlickung des Watts und hohen Wellenschlag an zwei Flussbädern seinen Tourismus bedroht.

Auch über die Klage von rund 50 Berufsfischern wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden. Sie fürchten um ihre Existenz, weil durch die Elbvertiefung etwa traditionelle Fangplätze wegfielen.

Alle Klagen der Fischer und Gemeinden wurden abgewiesen.

Zäher Rechtsstreit

Seit mehr als 15 Jahren war über die geplante Elbvertiefung gestritten worden. Der Fluss soll so ausgebaut werden, dass künftig große Containerschiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können.

Zudem sollen die Schiffe durch den Ausbau einander beim Ein- und Auslaufen besser passieren können. Die Hafenwirtschaft hält die Elbvertiefung für unverzichtbar - auch für den Erhalt von rund 150.000 Arbeitsplätzen, die direkt und indirekt am Hamburger Hafen hängen.

Az. BVerwG 7 A 6.17, 7 A 7.17, 7 A 9.17 und 7 A 10.17

ssu/dpa