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Autocomplete-Funktion Bettina Wulff und Google einigen sich

Google hat sich mit der Frau des Ex-Bundespräsidenten auf einen Vergleich geeinigt. In dem Rechtsstreit ging es um Begriffe wie "Prostituierte", die automatisch bei einer Suche nach dem Namen Bettina Wulff vorgeschlagen wurden.
Bettina Wulff (Archivbild): Gegen 43 Wortkombinationen geklagt

Bettina Wulff (Archivbild): Gegen 43 Wortkombinationen geklagt

Foto: Alexander Koerner/ Getty Images

Bettina Wulff und der Suchmaschinenkonzern Google haben ihren Streit beigelegt. Zur Erinnerung: Es ging darum, welche weiteren Vorschläge die Suchmaschine ihren Nutzern anbietet, wenn man den Namen "Bettina Wulff" ins Suchfenster eintippt.

Im Fall der ehemaligen First Lady erschienen dabei Begriffe wie etwa "Rotlichtvergangenheit", "Escort" oder "Prostituierte". Dagegen war die Frau von Ex-Bundespräsident Christian Wulff juristisch vorgegangen, vor dem Landgericht Hamburg klagte sie gegen 43 Wortkombinationen der Autocomplete-Funktion. Man habe sich außergerichtlich geeinigt, teilten Wulffs Anwälte und Google nun mit.

"Wir haben unsere Autocomplete-Richtlinien in Bezug auf Beschwerden zu automatischen Vervollständigungen von Personennamen überarbeitet", kommentiert Google-Sprecher Klaas Flechsig. Dies sei schon vor einigen Monaten geschehen. "Auf dieser Grundlage haben wir die fraglichen Ergänzungen entfernt." Mittlerweile sind die Suchvorschläge im Fall Wulff tatsächlich wieder harmlos: Bei einem Test am Donnerstag erschienen bei der Suche nach "Bettina Wulff" unter anderem die Begriffe "Kommunikation", "Freund", "Buch", "Größe", "Tattoo", "Facebook" - und, vermutlich wegen des Rechtsstreits, auch "Google".

Mit den Änderungen sei eine gerichtliche Entscheidung unnötig geworden, teilte Wulffs Anwalt Simon Bergmann mit. Die beanstandeten Wortkombinationen würden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr angezeigt. "Damit konnte Frau Wulff ihre Grundsatzklage wegen der durch die Autocomplete-Funktion erfolgten Verbreitung zahlreicher haltloser Gerüchte in der Sache erfolgreich zum Abschluss bringen."

Der Bundesgerichtshof hatte 2013 entschieden, dass Google automatisch ergänzte Suchvorschläge löschen muss, wenn sie direkt Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzen. Google hat ein Formular  ins Netz gestellt, mit dem sich Nutzer beim Internetkonzern beschweren können, etwa über die "Autovervollständigung". Man sei jetzt etwas offener für solche Beschwerden geworden, sagte Google-Sprecher Flechsig. Wie viele Beschwerden eingegangen seien, ließ er offen.

juh/dpa