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Verfahren wegen Demo-Blockade Gericht will Ramelows Immunität aufheben lassen

Juristischer Ärger für Bodo Ramelow: Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE will ein Gericht in Dresden die Immunität des neuen Regierungschefs von Thüringen aufheben lassen. Ihm wird die Blockade einer Demo von Rechtsradikalen vorgeworfen.
Thüringens Ministerpräsident Ramelow: Ärger mit der Staatsanwaltschaft

Thüringens Ministerpräsident Ramelow: Ärger mit der Staatsanwaltschaft

Foto: Martin Schutt/ dpa

Erfurt - Das Amtsgericht Dresden hat beim Präsidenten des Thüringer Landtags die Aufhebung der Immunität des neuen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) beantragt. In der Begründung heißt es, das Gericht beabsichtige, gegen Ramelow "ein Strafverfahren wegen Sprengung einer Versammlung" weiterzuführen.

Dem Politiker wird vorgeworfen, am 13. Feburar 2010 mit Tausenden anderen Protestierenden einen Aufmarsch der rechtslastigen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland blockiert zu haben. Mehr noch: Ramelow soll die Blockade "maßgeblich mitinitiiert" haben.

Eigentlich war das Verfahren gegen den Politiker bereits am 14. April eingestellt worden. Ramelow sollte im Gegenzug einen Strafbefehl über 20 Tagessätze à 170 Euro akzeptieren. Die Kosten des Verfahrens sollten an die Staatskasse gehen, der Linke jedoch auf seinen Anwaltskosten sitzen bleiben. Dagegen hatte Ramelow Rechtsmittel eingelegt.

Monatelang passierte in der Angelegenheit nichts mehr. Bis Richter Dietz zwei Tage vor der umstrittenen Wahl Ramelows zum Thüringer Ministerpräsidenten einen Brief mit der Bitte um Aufhebung der Immunität an den Erfurter Landtag schickte.

Ramelow zeigt sich "befremdet" von dem Antrag aus dem CDU-regierten Sachsen. "Angesichts der Pegida-Aufmärsche in Dresden sollte man meinen, dort seien ganz andere Probleme zu lösen", sagt der Linke. Er sei 2010 lediglich ein Vermittler zwischen der Polizei und den Demonstranten gewesen. Dies gehe auch eindeutig aus den Ermittlungsakten hervor.

Dieser Verfolgungsdrang sei "an Absurdität nicht zu überbieten", sagte Ramelow der Deutschen Presse-Agentur. Damit werde die Zivilgesellschaft eingeschüchtert. Die Staatskanzlei teilte mit, Ramelow bleibe dabei, dass friedlicher Protest gegen Demos, auf denen rechtsextreme, rassistische und antisemitische Inhalte verbreitet würden, nicht kriminalisiert werden dürfe.

Womöglich droht dem Regierungschef nun eine öffentliche Verhandlung im Nachbarland.

Mit Material von dpa
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