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Umstrittener Fahrdienst Gericht stoppt Uber in ganz Deutschland

Der Taxi-Konkurrent Uber darf seine Leistungen vorerst nicht mehr anbieten. Das Landgericht in Frankfurt hat eine einstweilige Verfügung gegen den umstrittenen Fahrdienst erlassen. Sie gilt bundesweit.
Uber-App: Rückschlag vor Gericht

Uber-App: Rückschlag vor Gericht

Foto: dpa Picture-Alliance / Britta Pedersen/ picture alliance / dpa

Frankfurt am Main - Travis Kalanick, der Chef von Uber, kämpft nach eigenen Angaben gegen ein "Arschloch namens Taxi". Nun hat der um markige Worte selten verlegene Manager in Deutschland einen herben Rückschlag erlitten. Das Landgericht in Frankfurt am Main hat in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen den umstrittenen Fahrdienst erlassen - und Uber damit vorläufig in ganz Deutschland gestoppt.

Ohne eine offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz dürfe das Unternehmen keine Fahrgäste mehr über seine Apps "Uber" und "UberPop" befördern, ordnete das Gericht an. Bei Zuwiderhandlung droht der Firma ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro - oder den Verantwortlichen alternativ eine Ordnungshaft.

Uber vermittelt mittels einer App Privatpersonen als Fahrer, für die Kunden kosten die Fahrten teils nur halb so viel wie mit dem Taxi. Möglich ist das, da die Fahrer auf eigene Rechnung arbeiten, in vielen Ländern ohne Versicherungsschutz, und die üblichen Lizenzen und entsprechend Gebühren sparen. Mit den zuständigen Behörden ist dieses Verhalten nie abgesprochen: Ubers Expansionsmodell sieht vor, erst in neuen Städten zu starten und sich dann um rechtliche Details zu kümmern.

Uber ist nach eigenen Angaben in mehr als 200 Metropolen aktiv, unter anderem in Paris, Brüssel und Barcelona und rund 50 amerikanischen Städten. In Deutschland gibt es den Dienst bislang in Berlin, München, Frankfurt, Hamburg und Düsseldorf, sieben weitere Städte sollen bald folgen.

"Unlauteres Wettbewerbsverhalten"

Die einstweilige Verfügung gegen Uber ist bereits am vergangenen Donnerstag ohne mündliche Anhörung des Unternehmens ergangen. Uber kann Widerspruch einlegen und um Aufhebung des Beschlusses bitten. Bis zum Start einer mündlichen Verhandlung bleibt die einstweilige Verfügung allerdings gültig. Als Klägerin ist die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen vor Gericht gezogen.

Uber ist vor allem bei traditionellen Taxi-Firmen verhasst. Die Transport-App des Unternehmens war zuvor schon in einzelnen Städten in Deutschland, unter anderem in Berlin, verboten worden. Gegen die Untersagungsverfügungen wollte das Unternehmen Widerspruch einlegen und bis zu einer Entscheidung den Betrieb weiterlaufen lassen.

Das Gericht in Frankfurt wirft der Firma nun "unlauteres Wettbewerbsverhalten" vor. Die einstweilige Verfügung sei auch durch die Wiederholungsgefahr begründet. Nach Abmahnung habe das Unternehmen bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben, stellte das Gericht fest.

Uber kündigte Widerspruch an: "Wir werden die Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck und aufs Äußerste verteidigen", teilte das Unternehmen laut "Frankfurter Allgemeiner Zeitung" mit.

Der umstrittene Fahrdienst kündigte zudem an, trotz des gerichtlichen Verbots seine Dienste in Deutschland weiter anbieten zu wollen: "Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen, teilte das Unternehmen mit.

ssu/dpa-AFX/Reuters