Rentenversicherung

Berliner Unternehmensjurist startet Petition

Wenige Wochen nach den Urteilen des Bundessozialgerichts zur Rentenbefreiung von Syndikusanwälten hat Dr. Niels Hilgenstock, Unternehmensjurist beim Energieunternehmen GDF Suez in Berlin, eine Petition eingereicht. Er fordert eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und hat bislang knapp 9.000 Unterstützer.

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An der Onlinediskussion zur Petition hat sich lediglich die Rechtsanwaltskammer München beteiligt, die das Ansinnen unterstützt. Bislang ist nichts darüber bekannt, ob regionale Kammern, die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) oder der Deutsche Anwaltverein (DAV) ihre jeweiligen Mitglieder zur Mitzeichnung aufgefordert hätten. Der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) hatte Ende Mai bereits eine Information an seine Mitglieder geschickt. Ein Hinweis auf die Petition findet sich auf den Websites der Vereinigungen vorerst nicht.

Eine Unternehmensjuristin aus dem Rheinland kritisierte in diesem Zusammenhang, dass Anfragen zum Thema Rentenversicherungspflicht, die sie nach den Urteilen Anfang April an ihre regionale Kammer gestellt hatte, eher unverbindlich beantwortet wurden. Sie, wie auch viele ihrer Kollegen, rechnet offenbar nicht mit einer nachhaltigen Unterstützung der Petition durch die berufsständischen Vereinigungen. Der BUJ hatte unmittelbar nach den Urteilen an seine Mitglieder appelliert, ihre Regionalkammern dazu aufzufordern, sich für die Syndikusanwälte stark zu machen. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände startete eine Kampagne, nicht zuletzt wegen des bislang ungeklärten Haftungsrisikos für Arbeitgeber.

Eine Petition wäre letztlich wohl vor allem ein Signal an die Politik. Möglicherweise kommt sie daher sogar zu früh. Noch liegt, soweit bekannt, nicht die schriftliche Begründung für das Urteil des Bundessozialgerichts vor. So ist weiterhin nicht eindeutig geklärt, inwieweit angestellte Anwälte in Kanzleien oder andere freie Berufe von den Entscheidungen berührt sein könnten. Auch wenn BRAK, DAV und BUJ die Entscheidung unmittelbar nach der Verkündung scharf verurteilten, werden vor allem die Kammern und der DAV mit ihrer vielfältigen Mitgliederstruktur vermutlich die Reichweite der Entscheidungen abwarten, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Dies gilt umso mehr für die Kammern anderer Berufe.

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