"Downshifting" im Job:Raus aus dem Hamsterrad

Treppenhaus-Spirale

Raus aus dem Kreislauf aus Arbeit und Stress wollen viele. Doch manchen stehen dabei die eigenen Ansprüche im Weg.

(Foto: picture alliance / dpa)

Weniger arbeiten, mehr leben: Viele Erwerbstätige würden gern einen Gang herunterschalten. "Downshifting" heißt das im Fachjargon. Doch der Ausstieg ist schwierig, weil Chefs sich querstellen und Arbeitnehmer die eigenen Ansprüche überdenken müssen.

Von Catrin Gesellensetter

Ein Hamsterrad sieht nur von innen aus wie eine Karriereleiter. Wer loslässt, hat zwei Hände frei. Und auf dem Sterbebett klagt niemand darüber, nicht genügend Zeit im Büro verbracht zu haben.

Einige Weisheiten aus der Coaching-Szene sind inzwischen fast schon ein Fall fürs Phrasenschwein. Ihre inflationäre Verwendung in Zeitmanagement- und anderen Seminaren kommt aber nicht von ungefähr. Umfragen belegen: Beim Thema Work-Life-Balance sehen die Deutschen erheblichen Verbesserungsbedarf, der Trend zum "Downshifting" ist ungebrochen. "Der Wunsch, der Arbeit weniger Raum zu geben, das Leben zu entschleunigen und auch mal über andere Dinge nachzudenken als den Job, befällt inzwischen selbst Menschen, die für ihre Karriere erhebliche Opfer gebracht haben", sagt der Berliner Psychologe und Kommunikationsberater Sven Granse.

Bei der Umsetzung dieses Wunsches gibt es jedoch etliche Hürden zu überwinden. Vor allem wer sich mit viel Mühe nach oben geschuftet hat, tut sich oft schwer damit, nun plötzlich auf die Bremse zu treten. "Führungskräfte, die Verantwortung für eine Abteilung oder ein Team übernommen haben, können oft schon deshalb nicht einfach kürzertreten, weil sie wissen, dass ihre Arbeit dann an den Kollegen hängen bleibt", so Granse.

Es gilt als schick, stets erreichbar zu sein

Auch finanzielle Aspekte oder die Scheu, den Chef um weniger Arbeit zu bitten, sind ein Hindernis. Am schwersten fällt es den meisten Downshiftern aber, die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit vor sich selbst zuzugeben. "Die heutigen Führungskräfte haben in einer Zeit zu arbeiten begonnen, in der es als schick galt, stets erreichbar, stets engagiert und niemals erschöpft zu sein", so Berater Granse. Einzugestehen, dass man keine Lust hat, sein Leben in der Firma zu verbringen, passt nicht in dieses Konzept. Bis der erste Herzinfarkt kommt. Oder die Scheidung. "Solche Schocks, aber auch positive Veränderungen wie die Geburt eines Kindes führen oft dazu, dass Betroffenen ihre Situation bewusst wird - und sie gegensteuern wollen", so der Experte.

Bis zur Umsetzung dieses Entschlusses ist es jedoch ein weiter Weg. Wer nicht das Privileg hat, als Selbständiger sein eigener Chef zu sein, muss das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Und damit fangen die eigentlichen Probleme oft erst an. Zum einen haben längst nicht alle Stressgeplagten die Absicht, ihren Job gleich ganz an den Nagel zu hängen. Viele wollen einfach kürzertreten, vielleicht auch nur vorübergehend. Zum anderen gibt es diejenigen, die gar nicht weniger arbeiten wollen, sondern vor allem anders. Ihnen geht es darum, Verantwortung abzugeben, sich statt mit strategischen wieder mit operativen Fragen zu beschäftigen.

Das Problem ist nur: Laut Arbeitsvertrag schulden potenzielle Downshifter oft genau jene Arbeit, von der sie sich verabschieden wollen. Und längst nicht immer ist der Chef verpflichtet, dem Wunsch nach Veränderung auch wirklich zu entsprechen.

Gute Karten haben noch all jene, die erst einmal ausprobieren wollen, wie sie mit mehr Freizeit zurechtkommen. Ein verlängerter Urlaub oder ein Sabbatical sind hier meist die Instrumente der Wahl. "Einen gesetzlichen Anspruch auf eine solche Auszeit haben Arbeitnehmer zwar nicht", sagt Eckhard Schmid, Arbeitsrechtler bei CMS Hasche Sigle in München. Allerdings seien die Chancen auf eine positive Reaktion gerade in größeren Unternehmen recht hoch.

Wer Anspruch auf Teilzeit hat

"Firmen, die in Arbeitszeitfragen flexibel sind, können sich als attraktive Arbeitgeber präsentieren und punkten im Kampf um die besten Fachkräfte", so der Experte. Vielfach gebe es zu diesen Themen sogar schon Vereinbarungen mit dem Betriebsrat oder spezielle Regelungen in Tarifverträgen. Auch Arbeitszeitkonten ließen sich oft nutzen, um Sabbaticals zu ermöglichen.

Wer dauerhaft einen Gang zurückschalten und weniger arbeiten möchte, hat ebenfalls kein nennenswertes Problem - zumindest aus juristischer Sicht. "Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, der sechs Monate oder länger in einem Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern beschäftigt ist, einen Anspruch auf Teilzeitarbeit", sagt Anwalt Schmid. Nur wenn betriebliche Gründe dagegensprechen, darf der Chef den Antrag ablehnen.

Erlaubt ist ein solches Veto zum Beispiel, wenn die verkürzten Arbeitszeiten den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen würden oder unverhältnismäßig teuer wären. Das kann etwa der Fall sein, wenn eigens ein neuer Dienstwagen anzuschaffen ist (vgl. LAG Niedersachsen, Az.: 17 Sa 487/02) oder die Teilzeitarbeit das bestehende Schichtsystem torpediert. "Die Anforderungen der Rechtsprechung sind aber recht streng", sagt Anwalt Schmid. Ein gewisser Aufwand ist der Firma durchaus zuzumuten - auch wenn im Schichtbetrieb gearbeitet wird (vgl. LAG Köln, Az. 7 Sa 766/12).

Auf dünnem Eis

Schwieriger wird es, wenn Beschäftigte nicht weniger, sondern nur leichter arbeiten wollen. Wer eine Beförderung ausschlägt oder seinen Chef um eine Degradierung bittet, begibt sich nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Selbstvermarktung auf dünnes Eis. Auch juristisch ist der selbst gewählte Abstieg ein heikles Thema. Zwar kann jeder Arbeitnehmer darauf pochen, mit seinem Anliegen vom Chef gehört zu werden. Wer jedoch laut Arbeitsvertrag eine bestimmte Position bekleidet, kann normalweise nicht erzwingen, aus der Führungsetage auf einen Allerweltsposten versetzt zu werden. "Meist sind Beschäftigte hier auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen", so Schmid.

Etwas anderes könne nur gelten, wenn das Unternehmen just eine solche Allerweltsstelle ausgeschrieben habe. "In diesen Fällen kann der Arbeitgeber aufgrund seiner gesetzlich verbrieften Fürsorgepflicht verpflichtet sein, die offene Position mit einer amtsmüden Führungskraft zu besetzen", so Schmid. "Selbst eine Änderungskündigung durch den Arbeitnehmer ist in einer solchen Konstellation theoretisch vorstellbar."

Weigert sich der Arbeitgeber beharrlich, eine Führungskraft zurückzustufen, obwohl eine entsprechende Stelle vorhanden wäre, kann der Betreffende alles auf eine Karte setzen und das Arbeitsverhältnis kündigen - verbunden mit dem Angebot, die Zusammenarbeit zu seinen Wunschkonditionen fortzusetzen. "Ob der Arbeitgeber hierauf eingeht, steht jedoch in seinem freien Ermessen und unterliegt keiner gerichtlichen Nachprüfung", so Schmid. Er empfiehlt stattdessen ein sachliches, gut vorbereitetes Gespräch, um ans Ziel zu gelangen - und das Hamsterrad erst einmal hinter sich zu lassen.

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