Bundeswirtschaftsminister: Gesetz gegen Störerhaftung von WLANs im August

Die Regierung will offenbar endlich ihr Versprechen einlösen und die Störerhaftung für öffentliche WLANs lockern. Bundeswirtschaftsminister Gabriel soll im August einen Gesetzentwurf einbringen.

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Solche Hinweistafeln wie in New York sollen auch in Deutschland häufiger werden.
Solche Hinweistafeln wie in New York sollen auch in Deutschland häufiger werden. (Bild: Brendan McDermid/Reuters)

Es soll Bewegung in das Vorhaben kommen, die Haftungsbeschränkungen für öffentliche WLANs zu lockern. Wie die Rheinische Post aus Regierungskreisen erfuhr, könnte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) im August einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geben, der die Störerhaftung lockert und es etwa Café-Besitzern erleichtern würde, offene WLANs anzubieten. Im Koalitionsvertrag steht die Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber von offenen WLAN-Netzen.

Der Bundesgerichtshof hatte in einem Urteil dem Betreiber eines WLAN auferlegt, den Zugang durch Verschlüsselung und ein Passwort zu schützen, wenn er eine Haftung für fremde Rechtsverstöße ausschließen möchte. Für Hotspots bei Veranstaltungen, in Hotels und Gaststätten, die sich grundsätzlich an Dritte wenden, gebe es weiterhin Unklarheiten. Das gelte auch für Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang für andere öffnen wollen.

Verschiedene Landgerichte hatten unterschiedliche Anforderungen festgelegt: Sie reichen von der Sperrung der für File-Sharing erforderlichen Ports bis zu schlichten Hinweisen auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. "Diese uneinheitliche Rechtsprechung und die Gefahr von Abmahnungen haben in der Vergangenheit bereits viele Betreiber eines Hotspots veranlasst, ihre Angebote einzustellen", erklärte der Bitkom.

Durch ein freies WLAN-Netz ohne Störerhaftung würden die Urheberrechtsverletzungen nur unwesentlich zunehmen, darin waren sich die Experten bei einer Anhörung des Bundestagsausschusses Neue Medien zur Störerhaftung einig.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte, der Zugang zu schnellem Internet bei Veranstaltungen oder auf Reisen sei ein Service, der nicht durch Rechtsunsicherheit und die Angst vor teuren Abmahnungen unmöglich gemacht werden dürfe.

Nachtrag vom 2. Juli 2014, 11:51 Uhr

Nach Ansicht der Digitalen Gesellschaft ist der Vorschlag jedoch nicht ausreichend. "Wir freuen uns, dass die Bundesregierung nach Jahren des Nichtstuns diese unsägliche Rechtssituation aufheben möchte, die vor allem im internationalen Vergleich einzigartig ist. Allerdings scheint das Bundeswirtschaftsministerium einen entscheidenden Fakt zu übersehen: Auch und vor allem private Personen sind von der Störerhaftung betroffen. Die Störerhaftung muss für alle aufgehoben werden", erklärte Sprecher Markus Beckedahl. Den Gesetzesvorschlag allein auf öffentliche WLANs, zum Beispiel in Cafés, zu beschränken, sei eindeutig ungenügend. Das Teilen von Internetzugängen zu erlauben, sei eine netz- und sozialpolitische Notwendigkeit.

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ploedman 02. Jul 2014

Wenn ich mir die " Cafes " von heute so ansehe, dann sollte das keine Hürde sein. Ein...

plutoniumsulfat 02. Jul 2014

Der Bundestag alleine kann gar kein Gesetz ändern oder neu erstellen.

p_b_ 02. Jul 2014

"Es soll Bewegung in das Vorhaben kommen, die Haftungsbeschränkungen für öffentliche...

Yash 02. Jul 2014

Ich würde sofort mein WLAN teilweise oeffnen wenn Rechtssicherheit bestünde. Zumindest...



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